Was Sie über Kategorie 15 wissen müssen
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Worum es in Kategorie 15 geht
Die Bereitstellung von Kapital ist eine Leistung des Unternehmens; deshalb ist Kategorie 15 nachgelagert. Zugerechnet werden die Emissionen der Beteiligungen und finanzierten Projekte nach dem eigenen Anteil: bei Beteiligungen nach dem Anteil am Eigenkapital, bei Projektfinanzierungen und zweckgebundenen Krediten nach dem Anteil an den gesamten Projektkosten aus Eigen- und Fremdkapital. Weil sich Portfolios laufend ändern, wird ein fester Stichtag gewählt, etwa der 31. Dezember, oder ein repräsentativer Jahresdurchschnitt. Die Wahl sollte offengelegt und beibehalten werden.
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Beteiligungen: Was in Scope 1 und 2 steht und was hier
Die Abgrenzung hängt vom Konsolidierungsansatz und vom Berichtsrahmen ab:
- Anteilsquote: Töchter, assoziierte Unternehmen und Joint Ventures stehen anteilig in Scope 1 und 2. In Kategorie 15 stehen dann vor allem Kredite, Projektfinanzierungen und reine Finanzbeteiligungen ohne maßgeblichen Einfluss. Wer nach PCAF berichtet, wendet einen Kontrollansatz an; die finanzierten Emissionen stehen dann in Kategorie 15
- Kontrollansatz nach GHG Protocol: Kontrollierte Beteiligungen stehen zu 100 % in Scope 1 und 2. Bei finanzieller Kontrolle stehen zusätzlich Joint Ventures, Partnerschaften und gemeinsame Tätigkeiten mit gemeinsamer finanzieller Kontrolle anteilig dort. Das GHG Protocol geht dabei von einer quotalen Einbeziehung im Abschluss aus; den Fall eines at equity bilanzierten Joint Ventures regelt es nicht ausdrücklich. Assoziierte Unternehmen und Minderheitsbeteiligungen ohne Kontrolle gehören in Kategorie 15
- ESRS: Voll konsolidierte Töchter und der Anteil an gemeinsamen Tätigkeiten, etwa einer Arbeitsgemeinschaft, gehören zum eigenen Betrieb. Assoziierte Unternehmen gelten als Geschäftsbeziehungen und stehen in Kategorie 15. Für Joint Ventures (Gemeinschaftsunternehmen) mit gemeinsamer finanzieller Kontrolle ist die Zuordnung nicht eindeutig: Auch sie gelten als Geschäftsbeziehungen, die Berichtsgrenze der ESRS entspricht aber der finanziellen Kontrolle nach GHG Protocol, unter der sie anteilig in Scope 1 und 2 stehen können. Bei Abweichungen gehen die ESRS vor; alternativ zur finanziellen Kontrolle sind der Eigenkapitalansatz (Anteilsquote) und die operative Kontrolle zulässig. Der gewählte Ansatz ist offenzulegen und einheitlich anzuwenden, idealerweise abgestimmt mit dem Prüfer
- Kleine Beteiligungen: Für Beteiligungen ohne Kontrolle und ohne maßgeblichen Einfluss darf eine Schwelle festgelegt werden, etwa 1 % Anteil, unter der sie unberücksichtigt bleiben, wenn das offengelegt und begründet wird
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Projektfinanzierung
Für jedes Jahr der Laufzeit stehen die anteiligen Emissionen relevanter Projekte in Kategorie 15. Relevant sind etwa Projekte in THG-intensiven Sektoren oder über einer selbst festgelegten Schwelle. Wer ein Projekt als ursprünglicher Sponsor oder Kreditgeber finanziert, gibt zusätzlich die erwarteten Emissionen über die gesamte Projektlaufzeit an, einmalig im Jahr der Finanzierung und getrennt von Scope 3. Bei unsicherer Laufzeit genügt eine Bandbreite mit offengelegten Annahmen. Bei Infrastruktur wie Straßen kann Scope 3 des Projekts, etwa der Verkehr, deutlich größer sein als der Betrieb und sollte dann einbezogen werden.
04
Wie gerechnet wird
- Anlagespezifisch: berichtete Scope-1- und Scope-2-Emissionen der Beteiligung mal Zurechnungsquote. Bei börsennotierten Unternehmen häufig verfügbar; nach PCAF ergeben geprüfte Emissionen die Datenqualitätsstufe 1, ungeprüfte die Stufe 2
- Mit physischen Aktivitätsdaten: Produktions- oder Energiemengen der Beteiligung mal Emissionsfaktor mal Zurechnungsquote, wenn keine Bilanz vorliegt
- Durchschnittsdaten: Umsatz der Beteiligung oder des Projekts, in der Bauphase die Projektkosten, mal branchentypischer Faktor aus einer Input-Output-Datenbank mal Zurechnungsquote. Die niedrigste Datenqualität, in breiten Portfolios aber oft der Einstieg; geeignet, um im Screening die emissionsstärksten Positionen zu finden
- Projektspezifisch: Emissionen des finanzierten Projekts mal Anteil an den gesamten Projektkosten
- PCAF für Finanzinstitute: PCAF empfiehlt Finanzinstituten, je Anlageklasse einen nach ausstehendem Betrag gewichteten Datenqualitäts-Score (1 = beste, 5 = schlechteste Stufe) zu veröffentlichen oder zu erklären, warum das nicht möglich ist. Der Score für Scope 3 ist getrennt von Scope 1 und 2 anzugeben. Seit den Berichten 2025 verlangt PCAF zudem die Scope-3-Emissionen der Kreditnehmer und Beteiligungen für alle Sektoren, getrennt von Scope 1 und 2. Anders als das GHG Protocol lässt PCAF nur einen festen Stichtag im Einklang mit dem Geschäftsjahr zu
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Was nach ESRS gilt
Die überarbeiteten ESRS gelten für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027; für 2026 können Unternehmen sie wahlweise anwenden. Kategorie 15 wird ausgewiesen, wenn sie signifikant ist.
- Finanzinstitute berücksichtigen für Kategorie 15 den PCAF-Standard zu finanzierten Emissionen
- Intensitätsziele: Finanzinstitute müssen bei Intensitätszielen für Kategorie 15 keine absoluten Zielwerte angeben, wenn sie physische oder finanzielle Messgrößen als Nenner verwenden, die absoluten finanzierten Emissionen im Umfang der Ziele offenlegen und erläutern, welche Faktoren deren erwartete Entwicklung bestimmen und wie sich das zu den Trends der letzten drei bis fünf Jahre verhält
- Verwaltete Mandate: Wer Kundengelder treuhänderisch verwaltet, ohne Chancen und Risiken des Eigentums zu tragen, muss für diese Anlagen keine Daten liefern
- Beteiligungen, die auch Lieferanten oder Kunden sind: Neben dem Anteil als Investor ist auch die Liefer- oder Kundenbeziehung zu berücksichtigen, und zwar nicht nur in Höhe der Beteiligungsquote
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Typische Datenquellen im Unternehmen
- Beteiligungsspiegel und Konzernabschluss: Liste der Beteiligungen mit Quote und Bilanzierungsmethode (voll konsolidiert, at equity, zu Anschaffungskosten)
- Kredit- und Wertpapiersysteme: ausstehende Beträge, Unternehmenswert (EVIC) bzw. Summe aus Eigen- und Fremdkapital und Verwendungszweck je Finanzierung
- Nachhaltigkeitsberichte der Beteiligungen und Datenanbieter für berichtete Emissionen; Branchenzuordnung für Durchschnittsfaktoren
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Typische Fehler
- Joint Ventures doppelt oder gar nicht erfassen, etwa anteilig in Scope 1 und 2 und zusätzlich in Kategorie 15, oder in keiner der beiden, und die gewählte Zuordnung nicht offenlegen
- Die Kategorie als „nur für Banken“ abtun, obwohl eine Holding mit Minderheitsbeteiligungen sie ebenso hat
- Den Stichtag oder die Zurechnungsbasis von Jahr zu Jahr wechseln, sodass Veränderungen im Portfolio nicht von Methodeneffekten zu unterscheiden sind