Ein Beispiel: Der VS-Bericht muss bis Monatsende stehen. Die ESG-Managerin lässt sich den Abschnitt zum Energieverbrauch von einem KI-Assistenten vorformulieren, prüft die Zahlen und schickt den Entwurf an die Geschäftsführung. Die Antwort kommt prompt: „Dürfen wir das überhaupt? Und müssen wir das kennzeichnen?“

Die kurze Antwort: Der AI Act verbietet KI im Nachhaltigkeitsbericht nicht. Und wenn ein Mensch den Text prüft und jemand die Verantwortung für die Veröffentlichung trägt, greift die Kennzeichnungspflicht für Texte nicht. Die lange Antwort steht in diesem Beitrag.

Die größte Gefahr dabei ist nicht, dass die KI nichts weiß, sondern dass sie Falsches plausibel klingen lässt. Deshalb lohnt sich die menschliche Prüfung doppelt: fachlich und rechtlich.

Stand: Oktober 2026. Grundlage sind die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 und die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744, der AI-Omnibus. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

Die Fristen auf einen Blick

Seit / ab Was gilt
2. Februar 2025 KI-Kompetenz (Art. 4) und die ursprünglichen Verbote (Art. 5)
2. August 2025 Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, darunter die Dokumentation des Energieverbrauchs
27. Juli 2026 AI-Omnibus in Kraft, Art. 4 abgeschwächt
2. August 2026 Transparenzpflichten (Art. 50)
2. Dezember 2026 Maschinenlesbare Kennzeichnung für Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren; zusätzliche Verbote in Art. 5
2. Dezember 2027 Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III
2. August 2028 Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang I; erster Bericht der Kommission zur Energieeffizienz

Mythos und Wirklichkeit

„Der AI Act verbietet KI im Nachhaltigkeitsbericht.“ Nein. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung steht weder unter den verbotenen Praktiken (Art. 5) noch unter den Hochrisiko-Bereichen (Anhang III).

„Jeder KI-Text muss gekennzeichnet werden.“ Nein. Die Pflicht trifft Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Und sie entfällt bei menschlicher Prüfung mit redaktioneller Verantwortung.

„Wir brauchen für alle ein KI-Zertifikat.“ Nein. Art. 4 verlangt Maßnahmen, die KI-Kompetenz unterstützen. Ein Zertifikat oder ein bestimmtes Niveau verlangt er nicht.

„Der AI Act sagt uns, wie viel Energie unsere KI verbraucht.“ Nein. Modellanbieter dokumentieren den Energieverbrauch für die Behörden. Veröffentlichen müssen sie ihn nicht.

Bin ich Anbieter oder Betreiber?

Der AI Act verteilt seine Pflichten nach Rollen:

  • Betreiber verwenden ein KI-System in eigener Verantwortung (Art. 3 Nr. 4). Ein ESG-Team, das einen KI-Assistenten oder die KI-Funktionen einer ESG-Software nutzt, ist Betreiber.
  • Anbieter entwickeln ein KI-System oder lassen es entwickeln und bringen es unter eigenem Namen in Verkehr oder in Betrieb (Art. 3 Nr. 3). Das gilt auch für den Eigengebrauch (Art. 3 Nr. 11). Wer intern ein eigenes KI-Werkzeug baut und einsetzt, kann also Anbieter sein und hat dann mehr Pflichten.

Ist KI im ESG-Reporting Hochrisiko-KI?

Als solche nicht. Anhang III nennt die Hochrisiko-Bereiche: Biometrie, kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, grundlegende private und öffentliche Dienste (zum Beispiel die Prüfung der Kreditwürdigkeit), Strafverfolgung, Migration, Asyl und Grenzkontrolle sowie Rechtspflege und demokratische Prozesse. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung gehört nicht dazu.

Ein Grenzfall verdient Aufmerksamkeit: Beschäftigung. Anhang III Nr. 4 erfasst KI-Systeme, die für Entscheidungen über Beförderung oder Kündigung bestimmt sind oder die Leistung und das Verhalten von Beschäftigten überwachen und bewerten sollen. Wertet ein Werkzeug Sozialkennzahlen für einzelne Personen aus und fließt das in solche Entscheidungen ein, prüfen Sie es gesondert.

Brauchen ESG-Teams eine KI-Schulung?

Ja, aber mit Augenmaß. Art. 4 gilt seit Februar 2025 für Anbieter und Betreiber. Ursprünglich mussten sie „nach besten Kräften sicherstellen“, dass ihr Personal „über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ verfügt.

Der AI-Omnibus hat das entschärft. Seit Juli 2026 müssen sie Maßnahmen ergreifen, „um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals […] zu unterstützen“. Und weiter: Die Pflicht verpflichtet nicht dazu, „für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren“. Kommission und Mitgliedstaaten müssen Unternehmen dabei unterstützen, vor allem KMU.

Aus einer Ergebnispflicht wurde also eine Pflicht zu Maßnahmen. In der Praxis heißt das: eine Schulung, die zu Ihren Werkzeugen und Rollen passt, und eine Notiz, wer wann was gelernt hat.

Muss ich KI-Texte im Nachhaltigkeitsbericht kennzeichnen?

Nicht, wenn Ihr Team die Texte prüft und jemand die Verantwortung trägt. Art. 50 gilt seit dem 2. August 2026 und trennt nach Rollen:

  • Anbieter müssen dafür sorgen, dass Menschen erfahren, wenn sie mit einer KI interagieren (Abs. 1), und KI-Inhalte maschinenlesbar kennzeichnen (Abs. 2). Für Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf den Markt kamen, haben sie für Abs. 2 bis zum 2. Dezember 2026 Zeit.
  • Betreiber müssen Deepfakes offenlegen (Abs. 4). Dasselbe gilt für KI-Text, der veröffentlicht wird, „um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren“.

Ob ein Nachhaltigkeitsbericht unter diese Textregel fällt, sagt die Verordnung nicht. Entscheidend ist die Ausnahme: Die Pflicht entfällt, wenn der Text von Menschen überprüft oder redaktionell kontrolliert wurde und eine Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Wer KI-Entwürfe prüft und den Bericht verantwortet, erfüllt beides.

Zur Einordnung: Verstöße gegen Art. 50 können bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes kosten, je nachdem, welcher Betrag höher ist (Art. 99 Abs. 4). Für KMU gilt der niedrigere Betrag.

Was sagt der AI Act zum Energieverbrauch von KI?

KI ist für ESG-Teams nicht nur Werkzeug, sondern auch eine Emissionsquelle in der eigenen Lieferkette. Was der AI Act dazu regelt:

  • Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, etwa großen Sprachmodellen, dokumentieren seit August 2025 den „bekannten oder geschätzten Energieverbrauch des Modells“ (Art. 53 Abs. 1 Buchst. a, Anhang XI). Die Dokumentation geht auf Anfrage an das Büro für Künstliche Intelligenz und die nationalen Behörden, nicht an die Öffentlichkeit.
  • Für Kunden ist nichts vorgeschrieben. Die Angaben, die Modellanbieter an Unternehmen weitergeben müssen, die das Modell einbauen (Anhang XII), enthalten keinen Energieverbrauch.
  • Normen sollen den Energie- und Ressourcenverbrauch von Hochrisiko-Systemen senken und eine energieeffiziente Entwicklung großer Modelle fördern (Art. 40 Abs. 2).
  • Freiwillige Verhaltenskodizes können die Auswirkungen von KI auf die ökologische Nachhaltigkeit bewerten und mindern (Art. 95 Abs. 2 Buchst. b).
  • Bis zum 2. August 2028 und danach alle vier Jahre prüft die Kommission, ob weitere Maßnahmen nötig sind, auch verbindliche (Art. 112 Abs. 6).

Der AI-Omnibus hat daran nichts geändert. Für Ihre Klimabilanz heißt das: Der AI Act liefert Ihnen keine Energiedaten zu eingekauften KI-Diensten. Fragen Sie Ihre Anbieter direkt.

Checkliste für ESG-Teams

  1. Werkzeuge erfassen: Welche KI-Werkzeuge nutzt Ihr Team, und wofür?
  2. Rolle klären: Sind Sie je Werkzeug Betreiber oder Anbieter?
  3. Grenzfälle prüfen: Gibt es Anwendungen mit Bezug zu einzelnen Beschäftigten (Anhang III Nr. 4)?
  4. Kompetenz aufbauen: Schulen Sie passend zu Werkzeugen und Rollen, und halten Sie es fest.
  5. Prüfung festlegen: Wer prüft KI-Entwürfe, wer verantwortet den Bericht?
  6. Anbieter fragen: Fordern Sie Energie- und Emissionsdaten an, wenn Sie sie für Ihre Klimabilanz brauchen.

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