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ESG-Glossar: Nachhaltigkeitsbegriffe von A-Z
21 Definitionen aus ESG-Berichterstattung, Treibhausgasbilanzierung und EU-Regulatorik - von CBAM bis Wesentlichkeitsanalyse, mit Rechtsquelle und Stand 2026.
Stand:
ESG-Begriffe einfach erklärt
Kein Begriff gefunden.
A-D
- CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism)
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Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU verpflichtet Importeure, für eingeführte emissionsintensive Waren (z. B. Stahl, Zement, Aluminium) CBAM-Zertifikate zu erwerben und abzugeben. Bis einschließlich 50 Tonnen Eigenmasse pro Einführer und Kalenderjahr greift CBAM nicht (außer bei Strom und Wasserstoff). Deren Preis orientiert sich am EU-ETS-Preis. Ziel ist die Vermeidung von Carbon Leakage und die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für Hersteller innerhalb und außerhalb der EU.
Ausführlich erklärt CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) - CCF (Corporate Carbon Footprint)
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Der Corporate Carbon Footprint erfasst die Treibhausgasemissionen eines Unternehmens und drückt sie in CO2-Äquivalenten aus. Nach dem GHG Protocol gehören Scope 1 und 2 dazu; Scope 3 ist dort optional. Er bildet die Grundlage für Klimastrategien, Reduktionsziele und die CSRD-Berichterstattung.
Ausführlich erklärt CCF (Corporate Carbon Footprint) - CO2-Äquivalent (CO2e)
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CO2e ist die Einheit, in der die Klimawirkung verschiedener Treibhausgase (z. B. Methan, Lachgas) auf eine gemeinsame Skala gebracht wird, bezogen auf CO2 als Referenzgas. Ein Kilogramm Methan entspricht nach IPCC AR6 über 100 Jahre etwa 27 kg CO2e; für flüchtige und prozessbedingte Methanemissionen fossilen Ursprungs, etwa aus Gasleitungen oder Kohlebergbau, gilt 29,8. Methan aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe wird mit 27 bewertet. Die verwendete IPCC-Quelle gehört in den Bericht.
Ausführlich erklärt CO2-Äquivalent (CO2e) - CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive)
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Die EU-Lieferkettenrichtlinie gilt ab dem 26.07.2029 für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1.500 Mio. EUR Umsatz. Sie verpflichtet diese Unternehmen zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in ihrer Aktivitätskette: vorgelagert vollständig, nachgelagert nur bei Vertrieb, Beförderung und Lagerung durch Geschäftspartner im Auftrag des Unternehmens. Nutzung und Entsorgung der Produkte sind nicht erfasst. Sie ergänzt die CSRD um verbindliche Handlungspflichten - nicht nur Berichtspflichten.
Ausführlich erklärt CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) - CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)
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Die EU-Richtlinie zur verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung löst die NFRD ab. Seit Omnibus I ist der Anwendungsbereich allerdings deutlich kleiner: für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, gilt sie nur für Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. EUR Nettoumsatz. Berichte müssen nach den ESRS erstellt, in den Lagebericht integriert und extern geprüft werden.
Ausführlich erklärt CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) - Doppelte Wesentlichkeit
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Das CSRD-Konzept, nach dem Unternehmen sowohl ihre Auswirkungen auf Mensch und Umwelt (Impact Materiality) als auch die Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen, die finanzielle Auswirkungen haben (Financial Materiality), bewerten müssen. Ein Thema ist wesentlich, wenn es aus einer der beiden Perspektiven oder aus beiden wesentlich ist; es gehört dann in den Nachhaltigkeitsbericht.
Ausführlich erklärt Doppelte Wesentlichkeit
E-H
- ESEF/XBRL
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Das European Single Electronic Format (ESEF) ist das digitale Berichtsformat der EU, in dem Angaben mit XBRL-Tags versehen werden. Die Pflicht zur Auszeichnung der Nachhaltigkeitsangaben nach Artikel 29d der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU galt nie nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen, sondern für alle Berichtspflichtigen. Ausgesetzt ist nur die Auszeichnung: Bis die ESEF-Verordnung (EU) 2019/815 Regeln für das Tagging der Nachhaltigkeitsangaben enthält, müssen Unternehmen nicht taggen; ein Anwendungsdatum gibt es nicht. Den Lagebericht im ESEF-Format (XHTML) zu erstellen, bleibt Pflicht.
Ausführlich erklärt ESEF/XBRL - ESG (Environmental, Social, Governance)
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ESG bezeichnet die drei Dimensionen, entlang derer Unternehmen auf ihre Nachhaltigkeit bewertet werden: Umwelt (z. B. CO2-Emissionen, Biodiversität), Soziales (z. B. Arbeitsbedingungen, Menschenrechte) und Unternehmensführung (z. B. Compliance, Transparenz). ESG-Kriterien sind Grundlage für Regulierung, Investorenentscheidungen und Berichterstattung.
- ESRS (European Sustainability Reporting Standards)
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Die ESRS sind die von der EFRAG entwickelten und von der EU-Kommission verabschiedeten Standards, nach denen CSRD-pflichtige Unternehmen berichten. Sie umfassen zwei übergreifende Standards sowie zehn thematische Standards zu Umwelt, Soziales und Governance.
Ausführlich erklärt ESRS (European Sustainability Reporting Standards) - EU Green Deal
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Das politische Leitprogramm der Europäischen Kommission mit dem Ziel, Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Der Green Deal bündelt unter anderem CSRD und CBAM; die EU-Taxonomie stammt aus dem älteren Aktionsplan für nachhaltige Finanzierung von 2018. Verbindlich wurde das Ziel 2050 mit dem Europäischen Klimagesetz, Verordnung (EU) 2021/1119.
- EU-Taxonomie
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Das EU-Klassifikationssystem legt fest, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten, anhand von sechs Umweltzielen: Eine Aktivität muss zu einem Ziel wesentlich beitragen, darf keines der übrigen erheblich beeinträchtigen (Do No Significant Harm), muss den Mindestschutz einhalten und die technischen Bewertungskriterien erfüllen. Unternehmen, die der CSRD-Berichtspflicht unterliegen, müssen nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 angeben, welcher Anteil ihrer Umsätze, Investitionen und Betriebsausgaben taxonomiekonform ist.
Ausführlich erklärt EU-Taxonomie - GHG Protocol / THG-Protokoll
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Das Greenhouse Gas Protocol ist der international anerkannte Standard zur Erfassung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen. Es definiert die drei Scopes und bildet die methodische Grundlage für den CCF, PCF und die ESRS-Klimastandards.
Ausführlich erklärt GHG Protocol / THG-Protokoll - Greenwashing
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Greenwashing bezeichnet die irreführende Darstellung von Produkten, Dienstleistungen oder Unternehmen als umweltfreundlicher oder nachhaltiger, als sie tatsächlich sind. Der Vorschlag für eine Green Claims Directive steckt fest: 2025 angekündigt zurückzunehmen, aber nie formell zurückgezogen. Verbindlich ist die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825, in Österreich über das UWG umgesetzt (BGBl. I Nr. 58/2026) und anwendbar seit 27.09.2026.
I-M
- IRO (Impacts, Risks and Opportunities)
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IROs sind das zentrale Ergebnis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS: Unternehmen identifizieren ihre tatsächlichen und potenziellen, positiven und negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt sowie ihre Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen. Diese können aus den eigenen Auswirkungen folgen, aber auch aus Abhängigkeiten von Ressourcen oder aus äußeren Entwicklungen wie physischen Klimarisiken. Die wesentlichen IROs bestimmen den Berichtsumfang.
Ausführlich erklärt IRO (Impacts, Risks and Opportunities) - Limited Assurance
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Begrenzte Sicherheit bezeichnet das Prüfungsniveau, das die CSRD für den Nachhaltigkeitsbericht vorschreibt. Der ursprünglich geplante Wechsel auf hinreichende Sicherheit wurde mit Omnibus I gestrichen. Der Prüfer gibt an, keine Hinweise gefunden zu haben, die auf wesentliche falsche Angaben schließen lassen - ein niedrigeres Sicherheitsniveau als die 'reasonable assurance' des Jahresabschlusses.
Ausführlich erklärt Limited Assurance - LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)
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Das deutsche Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferkette wahrzunehmen. Die jährliche Berichtspflicht soll rückwirkend entfallen; das Änderungsgesetz war im Herbst 2026 noch nicht verabschiedet, und das BAFA nimmt seit November 2025 keine Berichte mehr an. Die Sorgfaltspflichten selbst bestehen weiter.
Ausführlich erklärt LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)
N-R
- Net Zero
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Net Zero bezeichnet das Ziel, die Emissionen in der gesamten Wertschöpfungskette im Einklang mit dem 1,5-Grad-Pfad tief zu senken (die ESRS nennen etwa 90–95 %, mit begründeten Abweichungen je Sektor) und nur die verbleibenden Restemissionen durch dauerhafte Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre zu neutralisieren. Das Pariser Abkommen zielt auf ein Gleichgewicht von Emissionen und Senken in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts; das Jahr 2050 stammt aus den 1,5-Grad-Pfaden des IPCC und dem EU-Klimagesetz. Für Unternehmen definieren SBTi-Standards den wissenschaftlich anerkannten Pfad; Version 2.0 gilt ab 01.02.2027.
- PCF (Product Carbon Footprint)
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Der Product Carbon Footprint misst die Treibhausgasemissionen und -entnahmen eines Produkts in CO2-Äquivalenten. Für Endprodukte umfasst er den gesamten Lebenszyklus von der Rohstoffgewinnung bis zur Entsorgung; für Zwischenprodukte ist ein begründeter Teil-PCF bis zum Werkstor (cradle-to-gate) üblich. Er ist Grundlage für Produktumweltdeklarationen und zunehmend Gegenstand von Lieferantenanforderungen.
Ausführlich erklärt PCF (Product Carbon Footprint)
S-Z
- SBTi (Science Based Targets initiative)
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Die SBTi ist eine internationale Initiative, die Unternehmen bei der Festlegung wissenschaftlich fundierter Klimaziele unterstützt. Die ESRS fragen, ob die Klimaziele wissenschaftsbasiert und mit 1,5 °C vereinbar sind und nach welchem Rahmenwerk sie festgelegt wurden. Sie nennen die SBTi aber nicht namentlich.
- Scope 1, 2 und 3
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Das GHG Protocol teilt Emissionen in drei Kategorien: Scope 1 (direkte Emissionen aus Quellen, die das Unternehmen besitzt oder kontrolliert, einschließlich der Verbrennung eingekaufter Brennstoffe), Scope 2 (indirekte Emissionen aus der Erzeugung von eingekauftem Strom, Dampf, Wärme und Kälte, die das Unternehmen selbst verbraucht) und Scope 3 (alle übrigen vor- und nachgelagerten Emissionen entlang der Wertschöpfungskette, z. B. Lieferanten, Mitarbeiterreisen, Produktnutzung). Scope 3 macht bei den meisten Unternehmen den größten Anteil aus.
Ausführlich erklärt Scope 1, 2 und 3 - VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs)
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Der von EFRAG entwickelte freiwillige Standard ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen eine strukturierte, vergleichbare Nachhaltigkeitsberichterstattung außerhalb der CSRD-Pflicht. Er wird häufig auf Wunsch von Banken, Großkunden oder Investoren eingesetzt. Heute VS-Standard: Sein Nachfolger gilt seit 24.09.2026 auf Grundlage der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560. Der VS-Standard steht jedem Unternehmen ohne CSRD-Pflicht offen und ist für Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten ausgelegt. Die darin enthaltene Obergrenze für Datenanfragen aus der Wertschöpfungskette greift für Geschäftsjahre ab 2027.
Ausführlich erklärt VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs)
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