VS-Standard (ehemals VSME)
Strukturiert. Schnell. Standardisiert. Ihr Bericht nach dem VS-Standard (ehemals VSME) für alle Anspruchsgruppen.
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Vom VSME zum VS-Standard
Rechtsgrundlage
VSME: Empfehlung (EU) 2025/1710 der Kommission. VS-Standard: Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560.
Status
VSME: Die Kommission betrachtet die Empfehlung seit 24.09.2026 als nicht mehr rechtswirksam. VS-Standard: seit 24.09.2026 in Kraft.
Obergrenze für die Wertschöpfungskette
Neu mit dem VS-Standard: CSRD-berichtspflichtige Unternehmen dürfen von Unternehmen ihrer Wertschöpfungskette mit durchschnittlich bis zu 1.000 Beschäftigten höchstens die Datenpunkte aus Anhang II anfragen, für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027.
Warum NetCero
Den VS-Standard als strategisches Mittel nutzen
Auch nach Omnibus relevant
Auch nach den Änderungen der Omnibus-Richtlinie bleiben für Unternehmen wachsende ESG-Anforderungen und zunehmende Datenabfragen von externen Stakeholdern – etwa Banken, Kunden oder Investoren – bestehen. Gerade hier kann der VS-Standard das richtige Werkzeug sein: eine einheitliche Antwort auf Datenanfragen. Gegenüber CSRD-berichtspflichtigen Kunden gilt zusätzlich die Obergrenze für die Wertschöpfungskette. Gleichzeitig eröffnet der VS-Standard die Möglichkeit, ESG-Maßnahmen strategisch zu steuern, Fortschritte sichtbar zu machen und nachhaltige Transformation aktiv zu gestalten.
Features
Nützliche Funktionen im Überblick
Integrierte Workflows mit 4-Augen-Prinzip
Erfassen, prüfen, freigeben — klare Rollen, Erinnerungen bei Fälligkeit und ein revisionssicher dokumentierter Ablauf.
KI-Unterstützung
Automatische Entwürfe für Offenlegungen und stilistische Vereinheitlichung — die KI schlägt vor, Sie entscheiden.
Von Expertenwissen profitieren
Hunderte Erklärungen, Quellennachweise und Praxisbeispiele direkt am Datenpunkt — Sie lernen, während Sie befüllen.
Separate Berichte für Tochtergesellschaften
Konsolidierter Konzernbericht und Einzelberichte pro Gesellschaft — auf einen Klick aus denselben Daten.
Datenerfassung auf jeder Ebene
Datenpunkte auf Mitarbeiter:innen verteilen — über Standorte und Tochtergesellschaften hinweg. Konsolidierung erledigt NetCero.
Changelog für die volle Nachvollziehbarkeit
Jede Änderung landet im Audit-Log — nachvollziehbar für Mitarbeiter:innen und Prüfer:innen, mit Versionsstand pro Datenpunkt.
Häufige Fragen zum VS-Standard
Der VS-Standard ist der freiwillig anwendbare EU-Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Kommission hat ihn mit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 erlassen, sie ist seit 24.09.2026 in Kraft. Er basiert auf dem VSME aus der Empfehlung (EU) 2025/1710 und behält dessen modularen Aufbau bei.
Nein. Die Kommission betrachtet die Empfehlung (EU) 2025/1710, mit der sie den VSME angenommen hat, seit dem Inkrafttreten der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 am 24.09.2026 als nicht mehr rechtswirksam. An ihre Stelle tritt der VS-Standard, der auf dem VSME aufbaut.
Unternehmen, die nicht der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung nach Art. 19a oder 29a der Richtlinie 2013/34/EU (CSRD) unterliegen, können freiwillig nach dem VS-Standard berichten. Ergänzend können sie die praktischen Leitlinien der EFRAG nutzen.
CSRD-berichtspflichtige Unternehmen dürfen von Unternehmen ihrer Wertschöpfungskette mit durchschnittlich bis zu 1.000 Beschäftigten höchstens die Datenpunkte aus Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 anfragen. Diese Regel gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen.
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