Vom VSME zum VS-Standard
Die EFRAG entwickelte 2024 den Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs, kurz VSME. Die Kommission empfahl ihn 2025 zur freiwilligen Anwendung ((EU) 2025/1710). Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 wurde daraus EU-Recht — in Kraft seit 24.09.2026. Der offizielle Name ist jetzt „freiwillig anwendbarer Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung", kurz VS-Standard. Die Kommission betrachtet die Empfehlung zum VSME seither als nicht mehr rechtswirksam. Freiwillig ist der Standard geblieben: kein Unternehmen muss ihn anwenden.