Was die Fristen bedeuten
01
CSRD und ESRS: weniger Unternehmen, später Start
Omnibus I ist seit 18.03.2026 in Kraft. Ab dem Geschäftsjahr 2027 berichten nur noch Unternehmen und Gruppen über beiden Schwellen von 1.000 Beschäftigten und 450 Mio. EUR Nettoumsatz, nach dem überarbeiteten, deutlich kürzeren ESRS-Satz. Die Prüfung bleibt bei begrenzter Sicherheit. Die digitale Auszeichnung der Nachhaltigkeitserklärung ist erst nötig, wenn die Regeln dafür in der ESEF-Verordnung erlassen sind; ein Datum gibt es nicht.
02
Österreich und Deutschland: Umsetzung der CSRD
Österreich hat das Wahlrecht aus Omnibus I im NaBeG schon vor der Veröffentlichung von Omnibus I genutzt. Nach neuem Recht berichten derzeit nur große Unternehmen von öffentlichem Interesse über beiden Schwellen; die übrigen bisher berichtspflichtigen Unternehmen wenden das NaDiVeG an oder berichten freiwillig nach neuem Recht und geben an, welche Fassung sie nutzen. Für große Unternehmen, die nicht von öffentlichem Interesse sind, braucht es bis 19.03.2027 ein weiteres Gesetz.
In Deutschland ist die CSRD noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Der Regierungsentwurf von 2025 (BT-Drs. 21/1857) liegt dem Bundestag vor; nach der öffentlichen Anhörung im April 2026 steht der Beschluss aus (Stand November 2026). Bis dahin gelten die bisherigen Regeln zur nichtfinanziellen Erklärung. Die Richtlinie sieht den neuen Anwendungsbereich ab dem Geschäftsjahr 2027 vor; die Mitgliedstaaten müssen ihn bis 19.03.2027 umsetzen. Verbindlich wird er für Unternehmen durch das nationale Gesetz. Der Gesetzgebungsstand sollte daher verfolgt werden.
03
Lieferkette: CSDDD und EUDR
Die CSDDD kommt später und für weniger Unternehmen als ursprünglich geplant. Die EUDR knüpft dagegen an die Ware an, nicht an die Unternehmensgröße: Sie betrifft auch kleine Unternehmen, wenn sie einen der 7 Rohstoffe oder in Anhang I genannte Erzeugnisse daraus in Verkehr bringen oder damit handeln.
04
Klima und Produkte: CBAM, ETS und ESPR
Für Importeure von CBAM-Waren über der Freigrenze lösen die Importe des Jahres 2026 erstmals CO2-Kosten aus, auch wenn die Zertifikate dafür erst 2027 gekauft und abgegeben werden. Parallel sinkt die kostenlose Zuteilung im Emissionshandel. ETS2 bepreist ab 2028 Brennstoffe für Gebäude, Straßenverkehr und weitere Sektoren; in Österreich und Deutschland gilt bis dahin ein nationaler CO2-Preis. Die ESPR wirkt vorerst vor allem über das Vernichtungsverbot und die Offenlegung vernichteter Ware; Produktanforderungen und Produktpass kommen erst mit den Rechtsakten je Produktgruppe.
05
Werbung: Greenwashing-Regeln
Seit 27.09.2026 gelten im UWG feste Verbote für allgemeine Umweltaussagen ohne anerkannte hervorragende Umweltleistung, für Aussagen, ein Produkt sei wegen Kompensation klimaneutral oder habe verringerte Treibhausgaswirkung, und für Nachhaltigkeitssiegel, die weder auf einem Zertifizierungssystem beruhen noch staatlich festgesetzt sind. Sie betreffen Unternehmen jeder Größe, die Verbraucher bewerben.