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Ressourcen · Regulatorik

ESG-Fristen: Welche Pflicht gilt ab wann für wen?

ESG-Fristen auf einer Seite: Stichtage, Anwendungsbereich und Rechtsgrundlage von CSRD, NaBeG, ESRS, CBAM, EUDR, ETS, ESPR, EmpCo und CSDDD.

Stand:

ESG-Fristen auf einen Blick

01 CSRD ab Geschäftsjahr 2027
Berichtspflichtig sind nur noch Unternehmen und Gruppen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. EUR Nettoumsatz; beide Schwellen müssen überschritten sein. Kapitalmarktorientierte KMU sind nicht mehr erfasst.
02 Österreich und Deutschland
In Österreich gilt das NaBeG seit 19.02.2026. Nach neuem Recht berichten derzeit nur große Unternehmen von öffentlichem Interesse über beiden Schwellen, beim Kalender-Geschäftsjahr erstmals für 2026. In Deutschland ist die CSRD noch nicht umgesetzt (Stand November 2026): Nach der Anhörung im Bundestag im April 2026 steht der Beschluss aus; bis dahin gilt das bisherige Recht.
03 Gilt schon
CBAM im endgültigen Verfahren seit 01.01.2026, das Vernichtungsverbot für unverkaufte Bekleidung und Schuhe bei großen Unternehmen seit 19.07.2026, die neuen Greenwashing-Regeln im UWG seit 27.09.2026.
04 Kommt bald
EUDR ab 30.12.2026, für bestimmte Kleinst- und Kleinunternehmen ab 30.06.2027; CBAM-Zertifikate ab 01.02.2027 und die erste CBAM-Erklärung bis 30.09.2027; ETS2 ab 2028.

Beschlossene Pflichten nach Datum

Gilt bereits

  1. jährlich: 31. März und 30. September Nächste Frist

    EU ETS

    Betreiber von Anlagen im Emissionshandel: geprüfter Emissionsbericht bis 31. März, Abgabe der Zertifikate bis 30. September. Richtlinie 2003/87/EG.

    Klima & CO2

  2. Geschäftsjahre 2024 bis 2026 Nächste Frist

    CSRD, erste Welle

    Große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Beschäftigten. Die Mitgliedstaaten dürfen Unternehmen der ersten Welle, die mindestens eine der beiden Schwellen nicht überschreiten (450 Mio. EUR Umsatz oder 1.000 Beschäftigte), für 2025 und 2026 befreien; Österreich hat das im NaBeG getan (siehe unten). Richtlinie (EU) 2022/2464, geändert durch (EU) 2026/470.

    Berichterstattung

  3. seit 10.03.2021 Nächste Frist

    SFDR

    Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater. Andere Unternehmen können die SFDR über Datenanfragen von Banken und Investoren spüren. Verordnung (EU) 2019/2088.

    Finanzmarkt

2026

  1. 01.01.2026 Nächste Frist

    CBAM, endgültiges Verfahren

    Importeure von mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr brauchen die Zulassung als CBAM-Anmelder; für Strom und Wasserstoff gilt die Freigrenze nicht. Verordnung (EU) 2023/956, geändert durch (EU) 2025/2083.

    Klima & CO2

  2. 01.01.2026 Nächste Frist

    EU-Taxonomie, vereinfachte Berichterstattung

    Unternehmen, die Taxonomie-Kennzahlen offenlegen müssen. Bei Nicht-Finanzunternehmen müssen Tätigkeiten, die zusammen unter 10 % des Nenners einer Kennzahl liegen, nicht auf Taxonomiefähigkeit und -konformität geprüft werden. Gilt bereits für das Geschäftsjahr 2025; für Geschäftsjahre, die 2025 beginnen, dürfen noch die bisherigen Regeln angewendet werden. Delegierte Verordnung (EU) 2026/73.

    Berichterstattung

  3. 01.01.2026 Nächste Frist

    EU ETS, Gratiszuteilung

    Für CBAM-Waren sinkt die kostenlose Zuteilung schrittweise (2026: 97,5 %, 2030: 51,5 %) bis zum Wegfall ab 2034. Für die Luftfahrt werden die früher kostenlosen Zertifikate grundsätzlich versteigert. Richtlinie 2003/87/EG.

    Klima & CO2

  4. seit 19.02.2026 Nächste Frist

    NaBeG (Österreich)

    Große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. EUR Umsatz berichten nach neuem Recht, erstmals für Geschäftsjahre mit Abschlussstichtag ab Inkrafttreten. Unternehmen der ersten Welle, die mindestens eine der beiden Schwellen nicht überschreiten (450 Mio. EUR Umsatz oder 1.000 Beschäftigte), berichten nach bisherigem Recht (NaDiVeG) oder freiwillig nach neuem. BGBl. I Nr. 6/2026.

    Berichterstattung Österreich

  5. ab Abschlussstichtag 01.04.2026 Nächste Frist

    UGB, neue Zwangsstrafen

    Neuer Zwangsstrafrahmen für Unterlagen der Unternehmensberichterstattung. Inhaltliche Fehler der Nachhaltigkeitsberichterstattung werden in den ersten 3 Geschäftsjahren nur geahndet, wenn eine gerichtliche Aufforderung zur Richtigstellung nicht befolgt wird. BGBl. I Nr. 6/2026.

    Berichterstattung Österreich

  6. 29.05.2026 Nächste Frist

    EPBD, Umsetzungsfrist

    Bis zu diesem Datum mussten die Mitgliedstaaten die neue Gebäuderichtlinie umsetzen, etwa Pfade für die Renovierung von Wohngebäuden, Mindestvorgaben für Nichtwohngebäude und Energieausweise mit Klassen A bis G. Für Unternehmen gelten die nationalen Gesetze. Richtlinie (EU) 2024/1275.

    Klima & CO2

  7. 19.07.2026 Nächste Frist

    ESPR, unverkaufte Ware

    Große Unternehmen dürfen unverkaufte Bekleidung und Schuhe nicht vernichten, mit Ausnahmen nach Delegierter Verordnung (EU) 2026/296; mittlere ab 19.07.2030. Bis 19.07.2026 hatte die Kommission auch das Register für den Digitalen Produktpass einzurichten. Verordnung (EU) 2024/1781.

    Lieferkette & Produkte

  8. 12.08.2026 Nächste Frist

    PPWR, Verpackungsverordnung

    Erzeuger, Importeure und Vertreiber von Verpackungen. Die Verordnung gilt seit diesem Datum, unter anderem mit Grenzwerten für PFAS in Lebensmittelverpackungen; weitere Pflichten wie Kennzeichnung und Recyclingfähigkeit folgen frühestens ab 2028 bzw. 2030. Verordnung (EU) 2025/40.

    Lieferkette & Produkte

  9. 24.09.2026 Nächste Frist

    VS-Standard (freiwillig)

    Alle Unternehmen ohne CSRD-Pflicht können ihn freiwillig anwenden. Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560.

    Berichterstattung Freiwillig

  10. 27.09.2026 Nächste Frist

    EmpCo, Umweltaussagen

    Alle Unternehmen, die gegenüber Verbrauchern mit Umweltaussagen werben. In Österreich im UWG umgesetzt; für Waren, die bis 27.09.2026 in Verkehr gebracht wurden, sind zivilrechtliche Ansprüche 3 Jahre lang ausgeschlossen. Richtlinie (EU) 2024/825, BGBl. I Nr. 58/2026.

    Umweltaussagen

  11. 10.11.2026 Nächste Frist

    ESRS, überarbeiteter Satz, Inkrafttreten

    Unternehmen, die bereits nach den ESRS berichten, wählen für Geschäftsjahre, die 2026 beginnen: alter Satz, neuer Satz oder alter Satz mit Erleichterungen aus dem neuen. Sie geben die gewählte Fassung an. Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563.

    Berichterstattung

  12. 30.12.2026 Nächste Frist

    EUDR

    Unternehmen, die Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja, Holz oder daraus hergestellte Erzeugnisse nach Anhang I in Verkehr bringen, bereitstellen oder ausführen. Der spätere Termin 30.06.2027 gilt nur für die dort genannten Marktteilnehmer; alle anderen fallen unter diesen Termin, auch Kleinunternehmen, die nach dem 31.12.2024 niedergelassen wurden. Verordnung (EU) 2023/1115, geändert durch (EU) 2025/2650.

    Lieferkette & Produkte

2027

  1. Geschäftsjahr 2027 Nächste Frist

    CSRD, neuer Anwendungsbereich

    Unternehmen und Gruppen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. EUR Nettoumsatz. Die Mitgliedstaaten setzen das bis 19.03.2027 um; in Österreich steht die Regelung für große Unternehmen, die nicht von öffentlichem Interesse sind, noch aus, in Deutschland das gesamte Umsetzungsgesetz (Stand November 2026). Richtlinie (EU) 2026/470.

    Berichterstattung

  2. Geschäftsjahr 2027 Nächste Frist

    ESRS, überarbeiteter Satz

    Pflicht für alle CSRD-Berichtspflichtigen. Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563.

    Berichterstattung

  3. 01.02.2027 Nächste Frist

    CBAM-Zertifikate

    Verkauf über die gemeinsame Plattform; ab 2027 sind zum Quartalsende Zertifikate für mindestens 50 % der seit Jahresbeginn eingeführten grauen Emissionen zu halten.

    Klima & CO2

  4. 01.02.2027 Nächste Frist

    SBTi Corporate Net-Zero Standard V2 (freiwillig)

    Validierungen nach V2 möglich; ab 01.02.2028 für alle neuen Einreichungen verpflichtend.

    Klima & CO2 Freiwillig

  5. 30.06.2027 Nächste Frist

    EUDR, Kleinst- und Kleinunternehmen

    Für Marktteilnehmer, die natürliche Personen, Kleinst- oder Kleinunternehmen sind und am 31.12.2024 als solche niedergelassen waren; nicht für Holzerzeugnisse der früheren Holzhandelsverordnung.

    Lieferkette & Produkte

  6. 01.07.2027 Nächste Frist

    CSRD, Prüfungsstandards

    Die Kommission erlässt bis dahin Standards für die Prüfung mit begrenzter Sicherheit. Richtlinie (EU) 2026/470.

    Berichterstattung

  7. 30.09.2027 Nächste Frist

    CBAM, erste Jahreserklärung

    Erklärung und Abgabe der Zertifikate für die Importe 2026, danach jährlich bis 30. September.

    Klima & CO2

  8. 30.12.2027 Nächste Frist

    EUDR, erweiterter Anhang

    Weitere Produkte kommen hinzu, etwa löslicher Kaffee und bestimmte Palmöl-Derivate. Bestimmte Erzeugnisse sind seit 18.09.2026 nicht mehr erfasst, etwa Leder. Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102.

    Lieferkette & Produkte

2028

  1. 2028 Nächste Frist

    ETS2

    Inverkehrbringer von Brennstoffen für Gebäude, Straßenverkehr und weitere Sektoren, nicht die Endverbraucher. Erste Versteigerungen sind schon 2027 vorgesehen, voll in Betrieb geht das System 2028; die erste Abgabe für die Emissionen 2028 ist bis 31.05.2029 fällig. Genehmigung und Überwachung gelten seit 2025, Berichte seit 2026. Der Start wurde mit der Änderung des Europäischen Klimagesetzes von 2027 auf 2028 verschoben.

    Klima & CO2

  2. Geschäftsjahr 2028 Nächste Frist

    DriBeG (Österreich)

    Österreichische Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen von Unternehmen aus Drittstaaten mit mehr als 450 Mio. EUR Umsatz in der EU, die die weiteren Größenmerkmale erfüllen. Das DriBeG ist Teil des NaBeG.

    Berichterstattung Österreich

2029

  1. 26.07.2029 Nächste Frist

    CSDDD

    Unternehmen aus der EU mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Mrd. EUR weltweitem Nettoumsatz, auch auf Gruppenebene; Unternehmen aus Drittstaaten mit mehr als 1,5 Mrd. EUR Nettoumsatz in der EU. Umsetzung bis 26.07.2028; die Berichtspflicht gilt ab Geschäftsjahr 2030 und nicht für Unternehmen, die nach der CSRD berichten. Richtlinie (EU) 2024/1760, geändert durch (EU) 2026/470.

    Lieferkette & Produkte

2030

  1. 19.07.2030 Nächste Frist

    ESPR, mittlere Unternehmen

    Vernichtungsverbot und Offenlegung unverkaufter Ware gelten auch für mittlere Unternehmen.

    Lieferkette & Produkte

2034

  1. 2034 Nächste Frist

    EU ETS

    Keine kostenlose Zuteilung mehr für die Herstellung von CBAM-Waren.

    Klima & CO2

Vorschläge und Pläne, die noch nicht gelten (Stand November 2026)

  • Vorschlag vom 17.12.2025

    CBAM-Ausweitung auf nachgelagerte Waren

    Vorschlag der Kommission COM(2025) 989, Verfahren 2025/0419(COD), geplanter Start 2028. Noch kein Gesetz.

  • Vorschlag vom 17.07.2026

    Revision des EU ETS

    Vorschlag der Kommission COM(2026) 616, Verfahren 2026/0212(COD). Er sieht unter anderem ein langsameres Auslaufen der Gratiszuteilung für CBAM-Sektoren vor. Noch kein Gesetz. Bis zu einem Beschluss gelten die heutigen Regeln.

  • Vorschlag vom 20.11.2025

    SFDR-Revision

    Vorschlag der Kommission COM(2025) 841, Verfahren 2025/0361(COD). Produktkategorien sollen die heutige Einordnung nach Artikel 8 und 9 ersetzen. Ein Anwendungsdatum steht nicht fest.

  • Entwurf Q2 2027, Veröffentlichung Q4 2028 geplant

    Revision des GHG Protocol

    Die Standards werden überarbeitet; bis zur Veröffentlichung gelten die heutigen unverändert. Kein Gesetz, sondern ein privater Standard.

  • Empfehlungen vom Oktober 2026

    Weitere Vereinfachung der EU-Taxonomie

    Die europäischen Aufsichtsbehörden haben im Oktober 2026 Empfehlungen zur Überarbeitung der Offenlegungsregeln vorgelegt; sie können zu gezielten Änderungen führen. Nach ihrem Ersuchen an die Behörden vom 04.03.2026 will die Kommission Änderungen im Q1 2027 annehmen, das Inkrafttreten ist für Q3 2027 geplant. Beschlossen ist noch nichts. Bis dahin gilt die vereinfachte Fassung von 2026.

  • festgefahren

    Green-Claims-Richtlinie

    Die Kommission hat 2025 angekündigt, den Vorschlag zurückzuziehen; formell zurückgezogen ist er nicht. Verbindlich sind die EmpCo-Regeln.

Was die Fristen bedeuten

CSRD und ESRS: weniger Unternehmen, später Start

Omnibus I ist seit 18.03.2026 in Kraft. Ab dem Geschäftsjahr 2027 berichten nur noch Unternehmen und Gruppen über beiden Schwellen von 1.000 Beschäftigten und 450 Mio. EUR Nettoumsatz, nach dem überarbeiteten, deutlich kürzeren ESRS-Satz. Die Prüfung bleibt bei begrenzter Sicherheit. Die digitale Auszeichnung der Nachhaltigkeitserklärung ist erst nötig, wenn die Regeln dafür in der ESEF-Verordnung erlassen sind; ein Datum gibt es nicht.

Österreich und Deutschland: Umsetzung der CSRD

Österreich hat das Wahlrecht aus Omnibus I im NaBeG schon vor der Veröffentlichung von Omnibus I genutzt. Nach neuem Recht berichten derzeit nur große Unternehmen von öffentlichem Interesse über beiden Schwellen; die übrigen bisher berichtspflichtigen Unternehmen wenden das NaDiVeG an oder berichten freiwillig nach neuem Recht und geben an, welche Fassung sie nutzen. Für große Unternehmen, die nicht von öffentlichem Interesse sind, braucht es bis 19.03.2027 ein weiteres Gesetz.

In Deutschland ist die CSRD noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Der Regierungsentwurf von 2025 (BT-Drs. 21/1857) liegt dem Bundestag vor; nach der öffentlichen Anhörung im April 2026 steht der Beschluss aus (Stand November 2026). Bis dahin gelten die bisherigen Regeln zur nichtfinanziellen Erklärung. Die Richtlinie sieht den neuen Anwendungsbereich ab dem Geschäftsjahr 2027 vor; die Mitgliedstaaten müssen ihn bis 19.03.2027 umsetzen. Verbindlich wird er für Unternehmen durch das nationale Gesetz. Der Gesetzgebungsstand sollte daher verfolgt werden.

Lieferkette: CSDDD und EUDR

Die CSDDD kommt später und für weniger Unternehmen als ursprünglich geplant. Die EUDR knüpft dagegen an die Ware an, nicht an die Unternehmensgröße: Sie betrifft auch kleine Unternehmen, wenn sie einen der 7 Rohstoffe oder in Anhang I genannte Erzeugnisse daraus in Verkehr bringen oder damit handeln.

Klima und Produkte: CBAM, ETS und ESPR

Für Importeure von CBAM-Waren über der Freigrenze lösen die Importe des Jahres 2026 erstmals CO2-Kosten aus, auch wenn die Zertifikate dafür erst 2027 gekauft und abgegeben werden. Parallel sinkt die kostenlose Zuteilung im Emissionshandel. ETS2 bepreist ab 2028 Brennstoffe für Gebäude, Straßenverkehr und weitere Sektoren; in Österreich und Deutschland gilt bis dahin ein nationaler CO2-Preis. Die ESPR wirkt vorerst vor allem über das Vernichtungsverbot und die Offenlegung vernichteter Ware; Produktanforderungen und Produktpass kommen erst mit den Rechtsakten je Produktgruppe.

Werbung: Greenwashing-Regeln

Seit 27.09.2026 gelten im UWG feste Verbote für allgemeine Umweltaussagen ohne anerkannte hervorragende Umweltleistung, für Aussagen, ein Produkt sei wegen Kompensation klimaneutral oder habe verringerte Treibhausgaswirkung, und für Nachhaltigkeitssiegel, die weder auf einem Zertifizierungssystem beruhen noch staatlich festgesetzt sind. Sie betreffen Unternehmen jeder Größe, die Verbraucher bewerben.

Häufige Fragen zu ESG-Fristen

Nur wenn es ab dem Geschäftsjahr 2027 mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Mio. EUR Nettoumsatz hat. Darunter besteht keine Pflicht. Kunden und Banken können trotzdem nach ESG-Daten fragen.

Überschreiten Sie mindestens eine der beiden Schwellen nicht (450 Mio. EUR Umsatz oder 1.000 Beschäftigte), müssen Sie für 2026 weiter einen nichtfinanziellen Bericht nach bisherigem Recht erstellen, sofern Sie nicht freiwillig nach neuem Recht berichten. Im Bericht ist anzugeben, welche Fassung Sie anwenden.

Für Unternehmen aus der EU bei mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Mrd. EUR weltweitem Nettoumsatz, auch auf Gruppenebene, ab 26.07.2029. Für Unternehmen aus Drittstaaten zählt ein Nettoumsatz von mehr als 1,5 Mrd. EUR in der EU. Als Zulieferer eines solchen Unternehmens können Sie aber Anfragen erhalten. Für die vertiefte Bewertung darf es von Partnern mit weniger als 5.000 Beschäftigten nur Informationen verlangen, die es braucht und nicht auf anderem Weg beschaffen kann.

Nein (Stand November 2026). Beide sind Vorschläge der Kommission und werden noch zwischen Parlament und Rat verhandelt. Bis zu einem Beschluss gelten die heutigen Regeln.

Die Fristen stammen aus den unten verlinkten Rechtstexten und Standards. Vor einer Entscheidung lohnt sich ein Blick auf den aktuellen Rechtsstand.

Quellen

  1. Richtlinie (EU) 2026/470: Omnibus I eur-lex.europa.eu ↗
  2. Richtlinie (EU) 2022/2464: CSRD eur-lex.europa.eu ↗
  3. Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG), BGBl. I Nr. 6/2026 ris.bka.gv.at ↗
  4. Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563: ESRS eur-lex.europa.eu ↗
  5. Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560: VS eur-lex.europa.eu ↗
  6. Delegierte Verordnung (EU) 2026/73: EU-Taxonomie eur-lex.europa.eu ↗
  7. Richtlinie (EU) 2024/1760: CSDDD, konsolidierte Fassung eur-lex.europa.eu ↗
  8. Verordnung (EU) 2023/956: CBAM, konsolidierte Fassung eur-lex.europa.eu ↗
  9. Verordnung (EU) 2025/2083: CBAM, Änderung eur-lex.europa.eu ↗
  10. Verordnung (EU) 2023/1115: EUDR, konsolidierte Fassung eur-lex.europa.eu ↗
  11. Verordnung (EU) 2025/2650: EUDR, Änderung eur-lex.europa.eu ↗
  12. Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102: Änderung von Anhang I der EUDR eur-lex.europa.eu ↗
  13. Richtlinie 2003/87/EG: EU ETS, ETS2 eur-lex.europa.eu ↗
  14. Verordnung (EU) 2026/667: Änderung des Europäischen Klimagesetzes, Verschiebung des ETS2 eur-lex.europa.eu ↗
  15. Delegierte Verordnung (EU) 2026/787: Versteigerung im ETS2 eur-lex.europa.eu ↗
  16. Verordnung (EU) 2024/1781: ESPR eur-lex.europa.eu ↗
  17. Delegierte Verordnung (EU) 2026/296: Ausnahmen vom Vernichtungsverbot eur-lex.europa.eu ↗
  18. Verordnung (EU) 2025/40: PPWR eur-lex.europa.eu ↗
  19. Richtlinie (EU) 2024/1275: EPBD eur-lex.europa.eu ↗
  20. Richtlinie (EU) 2024/825: EmpCo eur-lex.europa.eu ↗
  21. UWG, BGBl. I Nr. 58/2026 ris.bka.gv.at ↗
  22. Verordnung (EU) 2019/2088: SFDR eur-lex.europa.eu ↗
  23. Europäische Kommission: SFDR, Vorschlag COM(2025) 841 finance.ec.europa.eu ↗
  24. Europäische Kommission: EU ETS, Vorschlag COM(2026) 616 oeil.europarl.europa.eu ↗
  25. Europäische Kommission: CBAM, Vorschlag COM(2025) 989 oeil.europarl.europa.eu ↗
  26. SBTi: Corporate Net-Zero Standard V2.0, Transition Guide docs.sbtiservices.com ↗

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