Was Sie über ESRS E4 wissen müssen
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Worum es in ESRS E4 geht
ESRS E4 orientiert sich unter anderem am globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal, der den Verlust der biologischen Vielfalt stoppen und umkehren will, sowie an der EU-Biodiversitätsstrategie, den Naturschutzrichtlinien der EU und der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur. An den Angaben sollen Nutzer der Nachhaltigkeitserklärung erkennen, wo das Unternehmen auf Biodiversität und Ökosysteme einwirkt, besonders an Standorten in oder nahe Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität und in der Wertschöpfungskette, und wie es diese Auswirkungen vermeidet, verringert, Schäden wiederherstellt oder ausgleicht.
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Die 5 Angabepflichten im Überblick
Die Angabepflichten zeigen, ob das Unternehmen seine Strategie auf den Schutz der Biodiversität ausrichtet (E4-1), wie es das Thema steuert (E4-2 bis E4-4) und wo es auf die Natur wirkt (E4-5).
- E4-1 Übergangsplan: Hat das Unternehmen einen Plan, der Geschäftsmodell und Strategie auf das globale Ziel ausrichtet, den Biodiversitätsverlust zu stoppen und umzukehren, und hat es dessen Kernpunkte veröffentlicht, beschreibt es diese. Sonst entfällt die Angabe. Der Plan kann auch Teil eines breiteren Übergangsplans sein, etwa für den Klimaschutz
- E4-2 Policies: Die Policies zu Biodiversität und Ökosystemen, besonders zur Rückverfolgbarkeit von Produkten, Bauteilen und Rohstoffen mit wesentlichen Auswirkungen in der Wertschöpfungskette und zu eigenen Standorten in oder nahe Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität. Wo relevant ist anzugeben, ob die Policies nachhaltige Landnutzung und Landwirtschaft, nachhaltige Praktiken für Ozeane und Meere sowie Entwaldung behandeln
- E4-3 Maßnahmen und Mittel: Welche Maßnahmen das Unternehmen umsetzt und plant und welche Mittel dafür vorgesehen sind. Werden Biodiversitäts-Kompensationsmaßnahmen genutzt, sind Ziel, finanzielle Effekte, Fläche, Art, Qualitätskriterien und angewandte Standards zu beschreiben
- E4-4 Ziele: Welche Ziele sich das Unternehmen gesetzt hat und, falls Kompensationsmaßnahmen dazu beitragen, wie
- E4-5 Kennzahlen: An welchen eigenen Standorten wesentliche Auswirkungen, Risiken oder Chancen liegen, welche Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität dort betroffen sind (Name und Art) und welche Tätigkeiten dort wesentlich negativ wirken, dazu Kennzahlen zu den wesentlichen Auswirkungen
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Übergangsfrist: Was trotzdem anzugeben ist
E4 darf als einziger Umweltstandard ganz aufgeschoben werden:
- Erste Welle: nur noch für das Geschäftsjahr 2026. Dazu zählt auch, wer erstmals für das Geschäftsjahr 2026 berichten muss. Unternehmen, die am Bilanzstichtag mindestens eine der beiden Schwellen nicht überschreiten (450 Mio. EUR Nettoumsatz oder durchschnittlich 1.000 Beschäftigte), dürfen für dieses Geschäftsjahr ohnehin alle Themenstandards weglassen, wenn sie schon den neuen Satz anwenden
- Andere Unternehmen (erst für Geschäftsjahre ab 2027 berichtspflichtig): in den ersten 2 Berichtsjahren, bei Berichtspflicht ab dem Geschäftsjahr 2027 also für die Geschäftsjahre 2027 und 2028. Maßgeblich ist die gesetzliche Pflicht, nicht der Zeitpunkt der nationalen Umsetzung
Ganz frei ist der Aufschub nicht. Anzugeben ist, ob Biodiversität wesentlich ist. Wenn ja, sind kurz zu beschreiben: das wesentliche Thema oder Unterthema und der Bezug zu Geschäftsmodell und Strategie, terminierte Ziele samt Fortschritt und ob die Biodiversitätsziele auf schlüssigen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, sowie Policies und Maßnahmen samt Ergebnis. Die relevanten Kennzahlen sind anzugeben.
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Standorte in oder nahe Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität
Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität sind zum einen Gebiete, die durch rechtliche oder andere wirksame Mittel geschützt sind, darunter Natura-2000-Gebiete, UNESCO-Weltnaturerbestätten, Ramsar-Gebiete und andere Schutzgebiete, etwa nach nationalem Recht. Zum anderen zählen wissenschaftlich anerkannte Gebiete dazu, auch ohne Schutzstatus: Biodiversitäts-Schlüsselgebiete (Key Biodiversity Areas), ökologisch oder biologisch bedeutsame Meeresgebiete, Gebiete der Roten Liste der Ökosysteme der IUCN und Lebensräume von Arten der Roten Liste gefährdeter Arten der IUCN.
- „Nahe“ bestimmen: Ob ein Standort außerhalb eines solchen Gebiets „nahe“ liegt, ist zu bestimmen, indem das Unternehmen den Einflussbereich des Standorts festlegt. Dafür lassen sich Abstandsradien nutzen, die zur Tätigkeit passen, auf Basis gesetzlicher Vorgaben, wissenschaftlicher Empfehlungen und Branchenpraxis
- Prioritäten setzen: Im Fokus stehen Standorte, an denen der eigene Betrieb wesentlich negativ auf ein solches Gebiet wirkt
- Gruppieren statt auflisten: Nicht jeder Standort muss einzeln genannt werden. Standorte mit ähnlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen lassen sich bündeln, etwa nach demselben Gebiet oder nach mehreren Gebieten einer Region, die von mehreren Standorten betroffen sind. Die Bündelung darf keine wesentlichen Informationen verdecken
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Kennzahlen: Was gemessen wird
E4 legt keinen festen Kennzahlensatz fest. Die Kennzahlen richten sich nach den wesentlichen Unterthemen:
- Treiber, etwa Flächeninanspruchnahme oder Landnutzungsänderung
- Zustand der Arten, etwa das Aussterberisiko
- Umfang und Zustand der Ökosysteme, etwa der Zustand eines Standorts oder einer Landschaft
- Ökosystemleistungen
Zusätzlich ist bei den wesentlichen Auswirkungen zu kennzeichnen, welche Landdegradation, Wüstenbildung, Bodenversiegelung oder bedrohte Arten und Ökosysteme betreffen. Die beste Datengrundlage sind Primärdaten zum Zustand der Natur, vor Ort oder per Fernerkundung erhoben, besonders an Standorten in oder nahe Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität; Schätzungen über Treiber oder Sekundärdaten sind zulässig. Bei der Auswahl der Kennzahlen sind Messhäufigkeit, Ausgangszustand oder -wert und Basisjahr zu berücksichtigen, ebenso, ob die Kennzahlen den Bezug zu den wesentlichen Auswirkungen erkennen lassen.
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Typische Datenquellen im Unternehmen
Der Einstieg sind die Standorte, nicht die Kennzahlen:
- Standortliste und Liegenschaftsverwaltung liefern Koordinaten und Flächen, getrennt nach versiegelter und unversiegelter Fläche
- Genehmigungen, Umweltauflagen und Umweltverträglichkeitsprüfungen für Standorte, Erweiterungen und Rohstoffgewinnung zeigen bekannte Auswirkungen, betroffene Arten und Lebensräume sowie Auflagen
- Der Einkauf liefert Herkunft und Zertifikate von Rohstoffen aus Land- und Forstwirtschaft, etwa Holz, Papier, Palmöl, Soja oder Kakao. Wer Rohstoffe nach der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) in der EU in Verkehr bringt oder ausführt, erhebt für die Sorgfaltserklärung zusätzlich die Geodaten der Anbauflächen und den Nachweis, dass dort nicht entwaldet wurde
- Werkzeuge wie das Integrated Biodiversity Assessment Tool (IBAT), der WWF Biodiversity Risk Filter oder ENCORE zeigen, ob Standorte in oder nahe Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität liegen und von welchen Ökosystemleistungen das Geschäft abhängt
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Zusammenhang mit dem VS-Standard
Der VS-Standard verlangt im Basismodul nur, Standorte in oder nahe Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität mit dem Namen des Gebiets zu nennen. Weitere Kennzahlen zur Biodiversität enthält er nicht.
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Typische Fehler
Diese Punkte fallen in der Praxis oft auf:
- Die Übergangsfrist als Pause verstehen. Sie soll Zeit für die Vorbereitung geben, nicht signalisieren, dass das Thema erst später relevant wird. Ist Biodiversität wesentlich, sind schon in der Übergangszeit Ziele, Policies und Maßnahmen kurz zu beschreiben und relevante Kennzahlen anzugeben. Wer in dieser Zeit keine Daten sammelt, steht nach Ablauf der Frist ohne Grundlage da
- Abhängigkeiten in der Wertschöpfungskette unterschätzen. Der Verlust an Biodiversität schreitet weltweit in einem Ausmaß voran, das Rohstoffe, Erträge und Lieferketten betrifft: Mehr als die Hälfte der globalen Wirtschaftsleistung hängt mäßig oder stark von der Natur und ihren Leistungen ab (WEF, Nature Risk Rising, 2020). Abhängigkeiten sind bei der Bewertung von Risiken und Chancen zu berücksichtigen. Wer die Abhängigkeit von Ökosystemleistungen wie Bestäubung, Wasserverfügbarkeit oder Bodenfruchtbarkeit nicht bewertet, kann wesentliche finanzielle Risiken übersehen