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Ressourcen · ESRS

ESRS E4 Biodiversität und Ökosysteme – Anforderungen einfach erklärt

ESRS E4 Biodiversität erklärt: Angabepflichten, Übergangsfrist und Standorte nahe Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität.

Stand:

ESRS E4 auf einen Blick

01 Was?
ESRS E4 ist der Themenstandard zu Biodiversität und Ökosystemen. Er umfasst vier Unterthemen: die Treiber des Biodiversitätsverlusts, den Zustand der Arten, Umfang und Zustand der Ökosysteme sowie Ökosystemleistungen. Wesentlich sein kann er unter anderem für Unternehmen mit Standorten in oder nahe Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität und für Branchen, die auf Land- und Forstwirtschaft, Fischerei oder Rohstoffgewinnung angewiesen sind, oft über die Wertschöpfungskette.
02 Welche Informationen sind anzugeben?
ESRS E4 umfasst 5 Angabepflichten. Neben Policies, Maßnahmen und Zielen geht es um einen Übergangsplan für Biodiversität, falls das Unternehmen einen veröffentlicht hat, und um Kennzahlen: an welchen eigenen Standorten wesentliche Auswirkungen, Risiken oder Chancen liegen, welche Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität betroffen sind und wie sich die Auswirkungen messen lassen.
03 Was dazugehört und was nicht
Der Klimawandel ist einer der wichtigsten direkten Treiber des Biodiversitätsverlusts, mit wachsender Bedeutung (IPBES, 2019). Das macht Biodiversität nicht unwesentlich. Kennzahlen dazu sind in E4 aber nicht zielführend, sie stehen bereits in der Treibhausgasbilanz nach E1. Ebenso werden Schadstoffemissionen nach E2 berichtet. Die Folgen von Verschmutzung, Wassernutzung und Ressourcenverbrauch für Arten und Ökosysteme gehören dagegen in E4, ebenso die Folgen eigener Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen.
04 Darf E4 aufgeschoben werden?
Ja, als einziger Umweltstandard. Unternehmen, die erst für Geschäftsjahre ab 2027 berichtspflichtig sind, dürfen E4 in den ersten 2 Berichtsjahren weglassen. Ganz frei sind sie aber nicht: Anzugeben ist, ob Biodiversität wesentlich ist. Wenn ja, sind Ziele, Policies und Maßnahmen trotzdem kurz zu beschreiben und relevante Kennzahlen anzugeben.

Was Sie über ESRS E4 wissen müssen

Worum es in ESRS E4 geht

ESRS E4 orientiert sich unter anderem am globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal, der den Verlust der biologischen Vielfalt stoppen und umkehren will, sowie an der EU-Biodiversitätsstrategie, den Naturschutzrichtlinien der EU und der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur. An den Angaben sollen Nutzer der Nachhaltigkeitserklärung erkennen, wo das Unternehmen auf Biodiversität und Ökosysteme einwirkt, besonders an Standorten in oder nahe Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität und in der Wertschöpfungskette, und wie es diese Auswirkungen vermeidet, verringert, Schäden wiederherstellt oder ausgleicht.

Die 5 Angabepflichten im Überblick

Die Angabepflichten zeigen, ob das Unternehmen seine Strategie auf den Schutz der Biodiversität ausrichtet (E4-1), wie es das Thema steuert (E4-2 bis E4-4) und wo es auf die Natur wirkt (E4-5).

  • E4-1 Übergangsplan: Hat das Unternehmen einen Plan, der Geschäftsmodell und Strategie auf das globale Ziel ausrichtet, den Biodiversitätsverlust zu stoppen und umzukehren, und hat es dessen Kernpunkte veröffentlicht, beschreibt es diese. Sonst entfällt die Angabe. Der Plan kann auch Teil eines breiteren Übergangsplans sein, etwa für den Klimaschutz
  • E4-2 Policies: Die Policies zu Biodiversität und Ökosystemen, besonders zur Rückverfolgbarkeit von Produkten, Bauteilen und Rohstoffen mit wesentlichen Auswirkungen in der Wertschöpfungskette und zu eigenen Standorten in oder nahe Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität. Wo relevant ist anzugeben, ob die Policies nachhaltige Landnutzung und Landwirtschaft, nachhaltige Praktiken für Ozeane und Meere sowie Entwaldung behandeln
  • E4-3 Maßnahmen und Mittel: Welche Maßnahmen das Unternehmen umsetzt und plant und welche Mittel dafür vorgesehen sind. Werden Biodiversitäts-Kompensationsmaßnahmen genutzt, sind Ziel, finanzielle Effekte, Fläche, Art, Qualitätskriterien und angewandte Standards zu beschreiben
  • E4-4 Ziele: Welche Ziele sich das Unternehmen gesetzt hat und, falls Kompensationsmaßnahmen dazu beitragen, wie
  • E4-5 Kennzahlen: An welchen eigenen Standorten wesentliche Auswirkungen, Risiken oder Chancen liegen, welche Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität dort betroffen sind (Name und Art) und welche Tätigkeiten dort wesentlich negativ wirken, dazu Kennzahlen zu den wesentlichen Auswirkungen

Übergangsfrist: Was trotzdem anzugeben ist

E4 darf als einziger Umweltstandard ganz aufgeschoben werden:

  • Erste Welle: nur noch für das Geschäftsjahr 2026. Dazu zählt auch, wer erstmals für das Geschäftsjahr 2026 berichten muss. Unternehmen, die am Bilanzstichtag mindestens eine der beiden Schwellen nicht überschreiten (450 Mio. EUR Nettoumsatz oder durchschnittlich 1.000 Beschäftigte), dürfen für dieses Geschäftsjahr ohnehin alle Themenstandards weglassen, wenn sie schon den neuen Satz anwenden
  • Andere Unternehmen (erst für Geschäftsjahre ab 2027 berichtspflichtig): in den ersten 2 Berichtsjahren, bei Berichtspflicht ab dem Geschäftsjahr 2027 also für die Geschäftsjahre 2027 und 2028. Maßgeblich ist die gesetzliche Pflicht, nicht der Zeitpunkt der nationalen Umsetzung

Ganz frei ist der Aufschub nicht. Anzugeben ist, ob Biodiversität wesentlich ist. Wenn ja, sind kurz zu beschreiben: das wesentliche Thema oder Unterthema und der Bezug zu Geschäftsmodell und Strategie, terminierte Ziele samt Fortschritt und ob die Biodiversitätsziele auf schlüssigen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, sowie Policies und Maßnahmen samt Ergebnis. Die relevanten Kennzahlen sind anzugeben.

Standorte in oder nahe Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität

Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität sind zum einen Gebiete, die durch rechtliche oder andere wirksame Mittel geschützt sind, darunter Natura-2000-Gebiete, UNESCO-Weltnaturerbestätten, Ramsar-Gebiete und andere Schutzgebiete, etwa nach nationalem Recht. Zum anderen zählen wissenschaftlich anerkannte Gebiete dazu, auch ohne Schutzstatus: Biodiversitäts-Schlüsselgebiete (Key Biodiversity Areas), ökologisch oder biologisch bedeutsame Meeresgebiete, Gebiete der Roten Liste der Ökosysteme der IUCN und Lebensräume von Arten der Roten Liste gefährdeter Arten der IUCN.

  • „Nahe“ bestimmen: Ob ein Standort außerhalb eines solchen Gebiets „nahe“ liegt, ist zu bestimmen, indem das Unternehmen den Einflussbereich des Standorts festlegt. Dafür lassen sich Abstandsradien nutzen, die zur Tätigkeit passen, auf Basis gesetzlicher Vorgaben, wissenschaftlicher Empfehlungen und Branchenpraxis
  • Prioritäten setzen: Im Fokus stehen Standorte, an denen der eigene Betrieb wesentlich negativ auf ein solches Gebiet wirkt
  • Gruppieren statt auflisten: Nicht jeder Standort muss einzeln genannt werden. Standorte mit ähnlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen lassen sich bündeln, etwa nach demselben Gebiet oder nach mehreren Gebieten einer Region, die von mehreren Standorten betroffen sind. Die Bündelung darf keine wesentlichen Informationen verdecken

Kennzahlen: Was gemessen wird

E4 legt keinen festen Kennzahlensatz fest. Die Kennzahlen richten sich nach den wesentlichen Unterthemen:

  • Treiber, etwa Flächeninanspruchnahme oder Landnutzungsänderung
  • Zustand der Arten, etwa das Aussterberisiko
  • Umfang und Zustand der Ökosysteme, etwa der Zustand eines Standorts oder einer Landschaft
  • Ökosystemleistungen

Zusätzlich ist bei den wesentlichen Auswirkungen zu kennzeichnen, welche Landdegradation, Wüstenbildung, Bodenversiegelung oder bedrohte Arten und Ökosysteme betreffen. Die beste Datengrundlage sind Primärdaten zum Zustand der Natur, vor Ort oder per Fernerkundung erhoben, besonders an Standorten in oder nahe Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität; Schätzungen über Treiber oder Sekundärdaten sind zulässig. Bei der Auswahl der Kennzahlen sind Messhäufigkeit, Ausgangszustand oder -wert und Basisjahr zu berücksichtigen, ebenso, ob die Kennzahlen den Bezug zu den wesentlichen Auswirkungen erkennen lassen.

Typische Datenquellen im Unternehmen

Der Einstieg sind die Standorte, nicht die Kennzahlen:

  • Standortliste und Liegenschaftsverwaltung liefern Koordinaten und Flächen, getrennt nach versiegelter und unversiegelter Fläche
  • Genehmigungen, Umweltauflagen und Umweltverträglichkeitsprüfungen für Standorte, Erweiterungen und Rohstoffgewinnung zeigen bekannte Auswirkungen, betroffene Arten und Lebensräume sowie Auflagen
  • Der Einkauf liefert Herkunft und Zertifikate von Rohstoffen aus Land- und Forstwirtschaft, etwa Holz, Papier, Palmöl, Soja oder Kakao. Wer Rohstoffe nach der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) in der EU in Verkehr bringt oder ausführt, erhebt für die Sorgfaltserklärung zusätzlich die Geodaten der Anbauflächen und den Nachweis, dass dort nicht entwaldet wurde
  • Werkzeuge wie das Integrated Biodiversity Assessment Tool (IBAT), der WWF Biodiversity Risk Filter oder ENCORE zeigen, ob Standorte in oder nahe Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität liegen und von welchen Ökosystemleistungen das Geschäft abhängt

Zusammenhang mit dem VS-Standard

Der VS-Standard verlangt im Basismodul nur, Standorte in oder nahe Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität mit dem Namen des Gebiets zu nennen. Weitere Kennzahlen zur Biodiversität enthält er nicht.

Typische Fehler

Diese Punkte fallen in der Praxis oft auf:

  • Die Übergangsfrist als Pause verstehen. Sie soll Zeit für die Vorbereitung geben, nicht signalisieren, dass das Thema erst später relevant wird. Ist Biodiversität wesentlich, sind schon in der Übergangszeit Ziele, Policies und Maßnahmen kurz zu beschreiben und relevante Kennzahlen anzugeben. Wer in dieser Zeit keine Daten sammelt, steht nach Ablauf der Frist ohne Grundlage da
  • Abhängigkeiten in der Wertschöpfungskette unterschätzen. Der Verlust an Biodiversität schreitet weltweit in einem Ausmaß voran, das Rohstoffe, Erträge und Lieferketten betrifft: Mehr als die Hälfte der globalen Wirtschaftsleistung hängt mäßig oder stark von der Natur und ihren Leistungen ab (WEF, Nature Risk Rising, 2020). Abhängigkeiten sind bei der Bewertung von Risiken und Chancen zu berücksichtigen. Wer die Abhängigkeit von Ökosystemleistungen wie Bestäubung, Wasserverfügbarkeit oder Bodenfruchtbarkeit nicht bewertet, kann wesentliche finanzielle Risiken übersehen

Häufige Fragen zu ESRS E4

Nein. Berichtet wird nur über einen Plan, den es gibt und dessen Kernpunkte spätestens mit der Nachhaltigkeitserklärung öffentlich zugänglich sind, etwa auf der Website oder in einem Bericht.

Nein. In der Praxis berichten bisher oft Unternehmen mit direkten Auswirkungen über E4, etwa durch eigene Flächen oder Rohstoffgewinnung. Biodiversität ist aber ein Reifegradthema. Je genauer Unternehmen ihr Geschäftsmodell und ihre Wertschöpfungskette betrachten, desto häufiger stoßen sie auf Abhängigkeiten von Ökosystemleistungen, etwa Bestäubung, sauberes Wasser oder fruchtbare Böden, und auf Auswirkungen bei Lieferanten.

In E4. Klimaschutz und Anpassung selbst werden nach E1 berichtet, ihre Auswirkungen auf Arten und Ökosysteme aber nach E4, etwa wenn ein Solarpark oder eine Windanlage in einem Gebiet mit schutzbedürftiger Biodiversität entsteht.

ESRS E4 ist Teil der gesetzlichen Berichtspflicht, die Empfehlungen der TNFD sind freiwillig. Inhaltlich gibt es viele Überschneidungen: ESRS 1 nennt die ersten Schritte des LEAP-Ansatzes der TNFD (Locate, Evaluate, Assess) als Orientierung für die Wesentlichkeitsanalyse zu Natur. Wer Standorte, Abhängigkeiten und Auswirkungen bereits nach dem LEAP-Ansatz der TNFD bewertet hat, hat eine gute Grundlage für die Wesentlichkeitsanalyse und für E4.

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