Worum es in ESRS 1 geht
ESRS 1 enthält keine eigenen nummerierten Angabepflichten und ist trotzdem ein zentraler Standard. Einzelne Angaben verlangt er dennoch, etwa zu genutzten Erleichterungen oder ausgelassenen Informationen; berichtet werden sie unter BP-1 in ESRS 2. Er beschreibt das Vorgehen: Welche Themen sind wesentlich? Welche Merkmale muss die Information erfüllen? Wann dürfen Informationen ausgelassen werden? Wie weit reicht die Berichtsgrenze? Wie ist die Nachhaltigkeitserklärung aufgebaut? ESRS 1 gilt immer zusammen mit ESRS 2 und den Themenstandards. Deshalb gelten ESRS 1 und ESRS 2 als „cross-cutting“ Standards.