Worum es in ESRS 2 geht
ESRS 2 ist der Pflichtteil jeder ESRS-Nachhaltigkeitserklärung und neben ESRS 1 der zweite „cross-cutting“ Standard. Er deckt die vier Berichtsbereiche auf allgemeiner Ebene ab: Governance, Strategie einschließlich finanzieller Effekte, Umgang mit IROs einschließlich Policies und Maßnahmen sowie Kennzahlen und Ziele. Die Themenstandards (E1 bis G1) ergänzen ihn mit konkreten Angaben. Die Regeln für Wesentlichkeit, Berichtsgrenze und Aufbau stehen in ESRS 1.
Die Angabepflichten im Überblick
ESRS 2 enthält 11 Angabepflichten:
- BP-1 Grundlagen für die Erstellung: konsolidiert oder einzeln, Abweichungen der Berichtsgrenze vom Konzernabschluss mit Begründung, Umfang der Wertschöpfungskette, die Aussage, dass die Erklärung nach den ESRS erstellt ist, und alle genutzten Erleichterungen
- BP-2 Angaben bei Übergangsregeln: was aufgeschoben wird und was trotzdem anzugeben ist
- GOV-1 Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
- GOV-2 Nachhaltigkeit in Anreizsystemen der Organmitglieder
- GOV-3 Erklärung zur Sorgfaltspflicht
- GOV-4 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
- SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
- SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger
- SBM-3 Zusammenspiel der wesentlichen IROs mit Strategie und Geschäftsmodell, einschließlich finanzieller Effekte
- IRO-1 Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher IROs und der zu berichtenden wesentlichen Informationen
- IRO-2 Wesentliche IROs und die im Bericht enthaltenen Angabepflichten
Dazu kommen 4 allgemeine Angabepflichten für Policies, Maßnahmen, Kennzahlen und Ziele (GDR), die für jedes wesentliche Thema gelten (siehe Abschnitt 06).
Governance: GOV-1 bis GOV-4
Hier zeigt sich, ob Nachhaltigkeit in der Unternehmensführung verankert ist.
- GOV-1: Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat bzw. Beirat, ihre Fachkenntnisse und wie sichergestellt wird, dass diese vorhanden sind oder aufgebaut werden, zuständige Personen oder Ausschüsse, Überwachung der Ziele sowie wie Vorstand und Aufsichtsrat bzw. Beirat IROs bei Strategie, Großentscheidungen und Risikomanagement berücksichtigen, einschließlich Zielkonflikten
- GOV-2: wie die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat bzw. Beirat an Nachhaltigkeitsthemen gekoppelt ist: Merkmale der Anreizsysteme, verwendete Ziele oder Kennzahlen und der Anteil der variablen Vergütung, der davon abhängt. Gibt es keine solchen Anreizsysteme, entfällt die Angabe
- GOV-3: wo in der Erklärung die Hauptschritte der nachhaltigkeitsbezogenen Sorgfaltspflicht stehen. Gemeint ist der Prozess, mit dem negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt ermittelt, verhindert, gemindert und behoben werden, nicht die finanzielle oder rechtliche Due Diligence. Eine Tabelle mit Querverweisen genügt
- GOV-4: Umfang und Merkmale von Risikomanagement und internen Kontrollen für die Berichterstattung. Vollständigkeit und Integrität der Daten sowie Genauigkeit von Schätzungen gehören dazu
Strategie: SBM-1 bis SBM-3
Hier wird das Geschäftsmodell mit den wesentlichen Themen verbunden.
- SBM-1: Geschäftsmodell, Wertschöpfungskette und die eigene Position darin, bedeutende Produktgruppen, Märkte und Sektoren. Bedeutend ist, was mehr als 10 % des Umsatzes ausmacht oder mit wesentlichen Auswirkungen verbunden ist. Dazu kommt, samt den Umsätzen daraus, ob das Unternehmen in vier Bereichen tätig ist: fossile Brennstoffe, Herstellung von Chemikalien der NACE-Gruppe 20.2 (Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel), verbotene Waffen sowie Anbau und Produktion von Tabak
- SBM-2: die wichtigen Interessenträger, was sie erwarten und wie Vorstand und Aufsichtsrat bzw. Beirat davon erfahren
- SBM-3: wie wesentliche Auswirkungen aus Strategie und Geschäftsmodell entstehen, wie Risiken und Chancen die Finanzlage beeinflusst haben, bei welchen Risiken und Chancen im nächsten Jahr eine wesentliche Anpassung von Buchwerten droht und welche Entwicklung erwartet wird. Dazu kommt eine qualitative Beschreibung der Widerstandsfähigkeit der Strategie
Wesentlichkeitsprozess: IRO-1 und IRO-2
IRO-1 beschreibt, wie das Unternehmen zu seinen wesentlichen Themen und Informationen gekommen ist. IRO-2 zeigt das Ergebnis.
- IRO-1: Prozess und Entscheidungsschritte, Methoden, Annahmen, Kriterien oder Schwellen, wie Auswirkungen nach Schwere und Wahrscheinlichkeit bewertet und Bereiche mit erhöhtem Risiko berücksichtigt wurden, Einbindung der Sorgfaltspflicht und von Interessenträgern, Änderungen zum Vorjahr und Datum der letzten Aktualisierung. Gefragt ist das eigene Verfahren, keine allgemeinen Standardtexte
- IRO-2: Beschreibung der wesentlichen IROs, Änderungen zum Vorjahr, Liste der erfüllten Angabepflichten, etwa als Inhaltsverzeichnis, Liste der Zusatzinformationen und eine Tabelle der Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten, in der nicht wesentliche als „nicht wesentlich“ gekennzeichnet sind
- Klima: Wird der Klimawandel als nicht wesentlich eingestuft, ist das zu begründen; dann dürfen alle Angaben aus E1 entfallen
- Zwangs- und Kinderarbeit: Besteht über das eigene Geschäft oder die Wertschöpfungskette eine Verbindung zu wesentlichen negativen Auswirkungen, ist das erhöhte Risiko nach Art der Betriebe oder nach Ländern bzw. Regionen anzugeben
Policies, Maßnahmen, Kennzahlen und Ziele
4 allgemeine Angabepflichten (General Disclosure Requirements, GDR) gelten für jedes wesentliche Thema, auch für unternehmensspezifische. Die Themenstandards verweisen darauf.
- GDR-P Policies: Inhalt, Ziel, Geltungsbereich und Bezug auf Standards Dritter, dazu die Angabe, ob es eine übergreifende Menschenrechts-Policy nach UN-Leitprinzipien, ILO-Erklärung und OECD-Leitsätzen gibt
- GDR-A Maßnahmen und Mittel: was getan wurde und geplant ist, mit welchem Zeitrahmen und erwarteten Ergebnis. Bei bedeutenden finanziellen Mitteln der Betrag im Berichtsjahr und eine Bandbreite für die Zukunft
- GDR-M Kennzahlen: Einheit, Berechnungsmethode, Quellen, Schätzungen, Annahmen, Datenqualität in der Wertschöpfungskette und Veränderung zum Vorjahr
- GDR-T Ziele: messbar, terminiert und ergebnisorientiert, mit Basisjahr, Zieljahr, Zwischenzielen und Annahmen, ob das Ziel gesetzlich vorgeschrieben ist und bei Umweltzielen, ob es auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Ohne messbare Ziele ist zu erklären, ob und wie die Wirksamkeit trotzdem verfolgt wird
Gibt es zu einem wesentlichen Thema keine Policies, Maßnahmen oder Ziele, ist das offen zu sagen.
Übergangsregeln in ESRS 2: BP-2
Wer nach den Übergangsregeln aus ESRS 1 ganze Themenstandards aufschiebt (in den ersten Jahren E4, S2, S3 und S4, für bestimmte Unternehmen der ersten Welle 2026 sogar alle), muss in BP-2 trotzdem angeben, ob diese Themen wesentlich sind. Für jedes wesentliche aufgeschobene Thema ist kurz zu beschreiben, wie Geschäftsmodell und Strategie die Auswirkungen berücksichtigen, sowie Ziele und Fortschritt, Policies, Maßnahmen und Kennzahlen. Bei den übrigen Übergangsregeln, etwa für erwartete finanzielle Effekte, genügt die Angabe der Auslassung.
Wo die Daten im Unternehmen liegen
Die ESRS schreiben kein Verhalten vor, außer bei der Berichterstattung selbst; Pflichten aus anderen Gesetzen bleiben bestehen. Sie verlangen eine Beschreibung der heutigen Lage und der beschlossenen Pläne. Deshalb stammen fast alle Angaben aus vorhandenen Dokumenten und Prozessen:
- Satzung und Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat bzw. Beirat liefern Zusammensetzung und Zuständigkeiten
- Interne Richtlinien und Policies, etwa zur Vergütung, zeigen Anreizsysteme und bestehende Policies
- Management und Strategieabteilung liefern Geschäftsmodell, Wertschöpfungskette und Sektoren
- Finanzen liefert die Umsätze und die Beträge für finanzielle Effekte
- Risikomanagement und internes Kontrollsystem bringen Risiken und Chancen sowie die Kontrollen der Berichterstattung ein
- Wesentlichkeitsanalyse und Stakeholder-Dialog sind die Basis für IRO-1, IRO-2 und SBM-2
- Compliance kennt Maßnahmen und die Schritte der Sorgfaltspflicht
Zusammenspiel mit dem VS-Standard
Der VS-Standard (VO (EU) 2026/1560) ist der freiwillige Standard für Unternehmen ohne CSRD-Pflicht. Er kennt keine Wesentlichkeitsanalyse. Sein Basismodul (B1–B11) beginnt mit „B1 Grundlage für die Erstellung“, das BP-1 entspricht. Das Zusatzmodul beschreibt mit C1 auch Geschäftsmodell und Strategie, ähnlich SBM-1. Angaben wie IRO-1 oder SBM-3 gibt es im VS-Standard nicht.
Typische Fehler
Diese Punkte fallen in der Praxis am häufigsten auf:
- ESRS 2 als bloße Einleitung behandeln und erst spät befüllen. Die Angaben brauchen Zuarbeit aus Management, Finanzen, Risikomanagement und Compliance
- Übergangsregeln nicht von Anfang an berücksichtigen. Wer erst am Ende prüft, was aufgeschoben werden darf, sammelt Daten, die er noch nicht braucht, und vergisst die Angaben in BP-2
- Governance parallel umbauen, um besser dazustehen. ESRS 2 beschreibt die Lage, wie sie ist. Zuständigkeiten, Anreizsysteme oder Policies zu ändern sind Entscheidungen zu Governance-Strukturen, die Zeit brauchen. Sie gehören nicht in den Berichtsprozess; fehlende Policies oder Ziele werden offen benannt
- Keine klaren Verantwortlichkeiten und Kontrollen für die Berichterstattung festlegen. Die Folge sind späte Korrekturen und Fehler in den Vergleichszahlen