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Ressourcen · Regulatorik

EU-Omnibus einfach erklärt: Vereinfachung der Nachhaltigkeitspflichten

Das EU-Omnibus-Paket ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsregeln – CSRD, CSDDD, EU-Taxonomie und CBAM. Was sich voraussichtlich ändert und was das für Ihr Unternehmen bedeutet.

EU-Omnibus auf einen Blick

Was?

Ein Vereinfachungspaket der EU-Kommission, das mehrere Nachhaltigkeitsgesetze (CSRD, CSDDD, EU-Taxonomie, CBAM) gleichzeitig anpassen soll.

Vorgeschlagen?

Erstmals vorgeschlagen im Februar 2025 durch die Europäische Kommission; das Gesetzgebungsverfahren läuft noch.

Betrifft?

CSRD, CSDDD, EU-Taxonomie und CBAM – der Vorschlag zielt auf alle vier Regelwerke gleichzeitig.

Richtung?

Höhere Schwellenwerte, verschobene Fristen, weniger Datenpunkte – insgesamt eine Verringerung der Verwaltungsbelastung um voraussichtlich rund 25 %.

Häufige Fragen zum EU-Omnibus-Paket

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Vorbereitung trotz Omnibus nicht aufschieben

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