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Ressourcen · Regulatorik

CSRD einfach erklärt: Pflichten, Fristen, Umsetzung

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Wer betroffen ist, ab wann sie gilt und wie Sie sich vorbereiten – kompakt erklärt.

CSRD auf einen Blick

Was?

EU-Richtlinie zur verpflichtenden, geprüften Nachhaltigkeitsberichterstattung – Teil des European Green Deal.

Wer?

Große Unternehmen und kapitalmarktorientierte KMU, die Größenkriterien erfüllen; gestaffelte Einführung.

Ab wann?

Erstanwendung gestaffelt ab dem Geschäftsjahr 2024 – der Zeitplan wird durch das EU-Omnibus-Paket verschoben.

Wie?

Berichterstattung nach den ESRS, im Lagebericht, digital getaggt und extern geprüft.

Häufige Fragen zur CSRD

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