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EmpCo-Richtlinie: Was Unternehmen bei Umweltaussagen jetzt wissen müssen

Empco

„Klimaneutral." „Nachhaltig produziert." „Umweltfreundlich." Kaum ein Produkt kommt heute ohne Umweltversprechen aus. Doch hinter diesen Aussagen steckt oft weniger, als Verbraucher:innen vermuten – und das ist kein Einzelfall, sondern ein systemisches Problem.

Wenn Grün nicht Grün ist: Das Greenwashing-Problem

„Klimaneutral." „Nachhaltig produziert." „Umweltfreundlich." Kaum ein Produkt kommt heute ohne Umweltversprechen aus. Doch hinter diesen Aussagen steckt oft weniger, als Verbraucher:innen vermuten – und das ist kein Einzelfall, sondern ein systemisches Problem.

  • 53 % der Umweltaussagen sind vage oder irreführend
  • 40 % ohne jegliche Belege
  • 230 Nachhaltigkeitssiegel in der EU
  • 50 % der Umweltlabel ohne ausreichende Prüfung

Quelle: Europäische Kommission (2023)

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Mehr als die Hälfte aller Umweltaussagen in der EU sind vage, irreführend oder schlicht unbelegbar. Und während Unternehmen mit Begriffen wie „grün" oder „CO₂-neutral" werben, fehlt es an einer verbindlichen Definition, was diese Begriffe überhaupt bedeuten. Das Ergebnis: ein Wettbewerb, bei dem ehrliche Nachhaltigkeitsleistung systematisch gegenüber leeren Versprechen benachteiligt wird.

Greenwashing schadet nicht nur dem Vertrauen der Konsument:innen – es verzerrt Märkte, hemmt echten ökologischen Wandel und untergräbt die Glaubwürdigkeit ganzer Branchen. Genau hier setzt die EU an.

Greenwashing ist kein Randphänomen. Es ist eine marktstrukturelle Fehlfunktion, die regulatorische Antworten erfordert.

Klare Regeln statt leere Versprechen

Mit der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (Empowering Consumers for the Green Transition, kurz EmpCo-RL oder ECGT-RL, EU 2024/825) reagiert die EU auf genau diese Missstände. Die Richtlinie ist Teil des European Green Deal und ergänzt das bestehende Lauterkeitsrecht um konkrete Anforderungen an Umweltaussagen – mit unmittelbarer Wirkung auf die B2C-Kommunikation aller Unternehmen, einschließlich Kleinstunternehmen.

Das zentrale Ziel: Verbraucher:innen besser vor irreführenden Umweltbehauptungen zu schützen und fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen sicherzustellen, die tatsächlich in Nachhaltigkeit investieren.

Was die EmpCo konkret regelt

Die Richtlinie führt klare Verbote und Nachweispflichten ein. Vier Kernpunkte sind für nahezu alle Unternehmen mit Nachhaltigkeitskommunikation relevant:

  • Belegpflicht: Allgemeine Umweltaussagen wie „grün" oder „nachhaltig" sind ohne anerkannte Nachweise unzulässig.
  • Siegel-Pflicht: Nur staatlich anerkannte oder unabhängig zertifizierte Siegel (Umweltzeichen, ISO 14024) sind erlaubt.
  • Umsetzungsplan: Zukunftsversprechen (z. B. Klimaneutralität 2040) benötigen einen öffentlich einsehbaren, verifizierbaren Plan. (Prüfpflicht des Umsetzungsplans wird diskutiert.)
  • Offsetting-Verbot: Klimaneutralitätsaussagen bzw. Aussagen zur THG-Reduktion, die allein auf CO₂-Kompensation beruhen, sind ausdrücklich verboten.

Kernanforderungen der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825)

Ergänzend verschärft die Richtlinie die Anforderungen an Nachhaltigkeitssiegel: Private Labels ohne staatliche Anerkennung oder unabhängige Zertifizierung nach ISO 17065 sind künftig unzulässig. Siegel müssen auf transparenten, diskriminierungsfreien Kriterien basieren, regelmäßig (mindestens alle drei Jahre) überprüft werden und klare Sanktionsmechanismen für Verstöße vorsehen.

Gleiches gilt für Aussagen zu zukünftigen Umweltleistungen: Wer heute verspricht, bis 2040 klimaneutral zu sein, muss einen detaillierten, öffentlich einsehbaren Umsetzungsplan vorweisen – mit messbaren Meilensteinen und unabhängiger Prüfung. Pauschale Aussagen über das Gesamtprodukt, obwohl nur ein Teil davon betroffen ist, sind ebenfalls verboten.

Verstöße können als unlautere Geschäftspraktiken geahndet werden – mit Bußgeldern von bis zu 4 % des Jahresumsatzes sowie zivilrechtlichen Klagen auf Unterlassung und Schadensersatz.

Umsetzung ins österreichische Recht

In Österreich ist die nationale Umsetzung der EmpCo bereits beschlossen: Der Nationalrat hat die UWG-Novelle am 7. Juli 2026 beschlossen, mit der die EU-Richtlinie 2024/825 in österreichisches Recht überführt wird. Die neuen Regeln treten am 27. September 2026 in Kraft.

Damit gelten die neuen Anforderungen an Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel und Zukunftsversprechen auch im österreichischen Rechtsraum verbindlich – ergänzt durch die bereits bestehende, aktive Durchsetzungspraxis.

Dass Österreich in diesem Bereich kein unbeschriebenes Blatt ist, zeigen einige prominente Fälle aus der jüngeren Vergangenheit: Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte erfolgreich gegen die Brau Union, die auf einzelnen Produkten mit dem Begriff „klimaneutral" geworben hatte – obwohl nur ein Teilprozess tatsächlich kompensiert war. Auch gegen die AUA wurden Greenwashing-Vorwürfe gerichtlich geprüft. Beide Verfahren wurden noch auf Basis des bis dahin geltenden UWG geführt – ein klares Signal, dass österreichische Gerichte Umweltaussagen bereits kritisch unter die Lupe nehmen. Mit der EmpCo-Umsetzung wird diese Praxis nun auf eine deutlich konkretere gesetzliche Grundlage gestellt.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Die Umsetzungsfrist läuft: Unternehmen haben bis zum 27. September 2026 Zeit, ihre Nachhaltigkeitskommunikation auf EmpCo-Konformität auszurichten. Das klingt überschaubar – und doch unterschätzen viele Organisationen den Aufwand, den ein systematisches Claims-Audit erfordert. Umweltaussagen finden sich nicht nur auf Produktverpackungen, sondern auch auf Websites, in Social-Media-Beiträgen, Geschäftsberichten und Werbematerialien.

Fünf Handlungsschritte helfen, die Transformation strukturiert anzugehen:

  1. Claims-Audit: Alle Nachhaltigkeitsaussagen erfassen (Verpackung, Website, Social Media, Berichte) und gegen die UWG-Schwarze Liste prüfen.
  2. Nachweislücken schließen: Belastbare Dokumentation aufbauen – besonders für CO₂-Aussagen nach ISO 14064/14067 oder dem GHG Protocol.
  3. Siegel validieren: Nur staatlich anerkannte oder ISO-14024-zertifizierte Siegel mit unabhängiger Drittprüfung verwenden.
  4. Zukunftsaussagen absichern: Klimaziele benötigen einen öffentlichen Umsetzungsplan mit verifizierbaren Meilensteinen und externer Prüfung.
  5. Governance etablieren: Prüf- und Freigabeprozesse zwischen Unternehmensführung, Nachhaltigkeit und Kommunikation implementieren.

Handlungsschritte zur EmpCo-Compliance bis September 2026

Besondere Aufmerksamkeit verdienen dabei Klimaneutralitätsversprechen: Wer bisher mit „CO₂-kompensiert" oder „klimaneutral" geworben und sich dabei ausschließlich auf Offsetting-Zertifikate gestützt hat, muss seine Kommunikation grundlegend überarbeiten. Die EmpCo schließt diese Praxis explizit aus. Stattdessen sind absolute Reduktionsziele gefordert – messbar, zeitgebunden und durch unabhängige Sachverständige geprüft.

Auch die interne Governance gewinnt an Bedeutung: Nachhaltigkeitskommunikation darf künftig kein rein marketinggetriebener Prozess mehr sein. Sie erfordert die enge Zusammenarbeit zwischen Unternehmensführung, Nachhaltigkeitsabteilung, Rechtsabteilung und Kommunikation – mit klaren Freigabeprozessen und dokumentierter Nachweisführung.

Wie NetCero bei der EmpCo-Compliance unterstützt

EmpCo-Compliance ist kein reines Rechtsproblem – es ist ein Datenproblem. Wer Umweltaussagen belegen muss, braucht eine saubere, lückenlose und auditierbare Datenbasis. Genau hier setzt NetCero an.

  • EmpCo-optimierte Textgenerierung (KI): KI-gestützte Formulierungshilfe, die Umweltaussagen auf EmpCo-Konformität prüft – bevor sie veröffentlicht werden.
  • Fundierte Datenbasis bis zur Quelle: Jede Umweltaussage ist direkt mit der zugrundeliegenden Datenquelle verknüpft und revisionssicher dokumentiert.
  • Belastbare Transitionspläne im Tool: Klimaziele werden direkt in NetCero modelliert und berechnet – transparent, prüfbar, konform.

NetCero kombiniert KI-gestützte Textgenerierung mit einer fundierten Datenbasis: Alle Umweltaussagen, die im Tool formuliert werden, sind direkt mit den zugrundeliegenden Aktivitätsdaten, Emissionsfaktoren und Quelldokumenten verknüpft – revisionssicher und bis auf die Datenquelle nachvollziehbar. Das schafft genau die Transparenz, die die EmpCo fordert.

Darüber hinaus ermöglicht NetCero die direkte Berechnung belastbarer Transitionspläne im Tool selbst: Klimaziele werden nicht nur als Versprechen formuliert, sondern als modellierte, überprüfbare Pfade hinterlegt – mit konkreten Maßnahmen, Meilensteinen und der Möglichkeit zur externen Validierung. Damit erfüllen Unternehmen nicht nur die Anforderungen der EmpCo, sondern positionieren sich auch als glaubwürdige Akteure im Nachhaltigkeitsdiskurs.

Praxisnah. Pragmatisch. Prüfsicher. – NetCero macht Nachhaltigkeitskommunikation EmpCo-ready: von der Datenerhebung bis zur rechtssicheren Aussage.

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